Machen Sie sich ein Bild von unserer Arbeit!

Exemplarisch erfahren Sie hier, wie und woran wir arbeiten.

Interne Revision

Unser Mandant ist eine kleine Aktiengesellschaft, die im IT-Dienstleistungsbereich tätig ist. Die Gesellschafter der AG sind renommierte deutsche Blue Chip Unternehmen, die auch im Aufsichtsrat der Gesellschaft sitzen. Zur Absicherung der Überwachungspflicht des Aufsichts­rats fordert der Aufsichtsrat, dass das Risikomanagementsystem der Gesellschaft höchsten Ansprüchen genügt und ausreichend dokumentiert ist.

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Grenzüberschreitende Aktivitäten

Unser Mandant ist alleiniger Kommanditist an einer „kapitalistischen“ Personengesellschaft (GmbH & Co. KG). Unter dieser Gesellschaft, die selber gewerblich tätig ist, hängen alle nationalen und internationalen Beteiligungen.

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Umstrukturierung und Grunderwerbsteuer

An einer „kapitalistischen“ Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) waren zwei GmbHs zu jeweils 50 % als Kommanditistinnen beteiligt. Die Stellung des Komplementärs hatte eine Verwaltungs-GmbH inne, welche am Vermögen der GmbH & Co.KG nicht beteiligt war.

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Schenkung

Das wesentliche Vermögen eines Mandanten bestand aus der 25%-igen Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft. Der überwiegende Teil des Unternehmensvermögens stellte nicht erbschaft- und schenkungssteuerbegünstigtes Verwaltungsvermögen dar. Der Mandant hatte drei Kinder, die zu gleichen Teilen erben sollten, was jedoch aufgrund der gesellschaftsvertraglichen Regelung ausgeschlossen war.

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