Exemplarisch erfahren Sie hier, wie und woran wir arbeiten.
Interne Revision
Unser Mandant ist eine kleine Aktiengesellschaft, die im IT-Dienstleistungsbereich tätig ist. Die Gesellschafter der AG sind renommierte deutsche Blue Chip Unternehmen, die auch im Aufsichtsrat der Gesellschaft sitzen. Zur Absicherung der Überwachungspflicht des Aufsichtsrats fordert der Aufsichtsrat, dass das Risikomanagementsystem der Gesellschaft höchsten Ansprüchen genügt und ausreichend dokumentiert ist.
Unser Mandant ist alleiniger Kommanditist an einer „kapitalistischen“ Personengesellschaft (GmbH & Co. KG). Unter dieser Gesellschaft, die selber gewerblich tätig ist, hängen alle nationalen und internationalen Beteiligungen.
An einer „kapitalistischen“ Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) waren zwei GmbHs zu jeweils 50 % als Kommanditistinnen beteiligt. Die Stellung des Komplementärs hatte eine Verwaltungs-GmbH inne, welche am Vermögen der GmbH & Co.KG nicht beteiligt war.
Das wesentliche Vermögen eines Mandanten bestand aus der 25%-igen Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft. Der überwiegende Teil des Unternehmensvermögens stellte nicht erbschaft- und schenkungssteuerbegünstigtes Verwaltungsvermögen dar. Der Mandant hatte drei Kinder, die zu gleichen Teilen erben sollten, was jedoch aufgrund der gesellschaftsvertraglichen Regelung ausgeschlossen war.