gemeinsam zukunft gestalten

fachlich immer informiert

Sonderinformationen & Mandanten-Informationen

Die Voraussetzung für weitsichtiges Handeln ist die genaue Kenntnis der Sachlage. Gerne stellen wir Ihnen wichtige Grundsatzentscheidungen und neue rechtliche Regelungen aus dem Bereich der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass News mit älterem Datum - insbesondere in dynamischen Entwicklungen - bereits inhaltlich überholt sein können. Die jeweils aktuellen Entwicklungen bzw. Regelungen können Sie unseren Informationen mit neuestem Datum entnehmen.

Sonderinformation vom 12. März 2024

Newsletter I 2024

Mit dem Newsletter vom 21. September 2023 haben wir Sie über das Wachstumschancengesetz, das Zukunftsfinanzierungsgesetz und das Mindestbesteuerungsumsetzungsgesetz informiert. Gerne möchten wir Sie über den derzeitigen Stand der Gesetzgebungsvorhaben in Kenntnis setzen.

Entgegen seiner früheren Rechtsprechung entschied der BFH jüngst, dass der entgeltliche Erwerb des Erbanteils einer Erbengemeinschaft, der ein Grundstück gehört, keine anteilige Anschaffung des Grundstücks darstelle und somit keine Spekulationsfrist bezüglich des Grundstücks auslöse. Wird das Grundstück also kurze Zeit später verkauft, führt dies nicht zu einem einkommensteuerpflichtigen Veräußerungsgewinn iS. § 23 EStG.

Bei Erbfällen und Schenkungen privilegiert der Gesetzgeber die Übertragung von Betriebsvermögen durch verschiedene Verschonungsmodelle, wobei in gewissen Konstellationen gar keine Erbschaft-/Schenkungsteuer anfällt (Regelverschonung, Optionsverschonung, Verschonungsbedarfsprüfung). Hierdurch will der Gesetzgeber Arbeitsplätze sichern und erhalten.

In dem Urteil vom 18. Juli 2023 – IX R 21/21 – hat sich der BFH mit der bisher strittigen Frage auseinandergesetzt, ob der Ausfall eines stehen gelassenen Gesellschafterdarlehens nach Einführung des § 17 Abs. 2a EStG zum Nennwert oder – wie bislang – lediglich mit dem Wert zum Zeitpunkt des Eintritts der Krise zu nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung führt.

Hintergrund | Entscheidung | Fazit

Die steuerliche Anerkennung einer ertragsteuerlichen Organschaft erfordert zum einen einen auf mindestens fünf Jahre abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrag, der während seiner gesamten Geltungsdauer durchzuführen ist und zum anderen die ununterbrochene finanzielle Eingliederung des Organträgers an der Organgesellschaft vom Beginn ihres Wirtschaftsjahres an. Maßgeblich hierfür ist die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der Organgesellschaft.

In der Vergangenheit war strittig, ob rechtsfähige private Stiftungen des bürgerlichen Rechts Anspruch auf Feststellung des Bestands ihres steuerlichen Einlagekontos haben. Mit seiner Entscheidung vom 17. Mai 2023 hat sich der BFH nun ablehnend zu dieser Rechtsfrage geäußert, macht aber Ausführungen dazu, wie Stifter etwaige Kapitalrückzahlungen trotzdem steuerfrei erhalten können.

In unserem Newsletter vom 12. Dezember 2023 haben wir bereits über die geplante Anhebung der Schwellenwerte für Unternehmensgrößenklassen berichtet, welche jedenfalls für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2024 beginnen, gelten werden.

Wir möchten Sie dazu informieren, welche möglichen Auswirkungen die Anhebung der Schwellenwerte konkret für Unternehmen haben, die dadurch in eine kleinere Größenklasse fallen.

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurden am 22. Dezember 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Damit stehen nun auch offiziell die Regelungen fest, die große Unternehmen spätestens ab dem Geschäftsjahr 2025 bei der Erstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichte beachten müssen. Im Vergleich zu der von der EU-Kommission Ende Juli 2023 angenommenen Version ergaben sich jedoch keine inhaltlichen Änderungen mehr.

Sonderinformation vom 31. Januar 2024

Sonderinformation vom 20. Dezember 2023

Sonderinformation Lohn & Gehalt

Newsletter IV 2023

Zum 1. Januar 2023 wurde der Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation, Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Photovoltaikanlagen eingeführt. Dadurch sollen insbesondere die privaten Anlagenbetreiber entlastet werden. Das BMF hat nun am 30. November 2023 ein ergänzendes Schreiben zu dem bisherigen BMF-Schreiben vom 27. Februar 2023 veröffentlicht, um weitere Einzelfragen zu erläutern. U.a. ist auf folgende hinzuweisen: ...

Zum 1. Januar 2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vom 10. August 2021 (MoPeG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die zivilrechtliche Handhabung von Personengesellschaft grundlegend neu zu regeln und vor allem zu modernisieren. In der Begründung zum MoPeG ist zu lesen, dass diese zivilrechtlichen Änderungen keine Auswirkungen auf das Ertragssteuerrecht entfalten sollen. Die derzeitigen Steuergesetze spiegeln das jedoch nicht wider. Die wichtigsten Auswirkungen auf das Steuerrecht für Sie zusammengefasst.

Im Falle einer Verschmelzung von Kapitalgesellschaften sowie im Falle einer Verschmelzung auf eine Personengesellschaft sind die übergehenden Wirtschaftsgüter grundsätzlich unter steuerwirksamer Vollaufdeckung aller stillen Reserven mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Die Umwandlung kann unter bestimmten Voraussetzungen dann steuerneutral gestaltet werden, wenn ein Buchwertantrag beim zuständigen Finanzamt gestellt wird.

In einem aktuellen Urteil vom 7. Juni 2023 (I R 47/20) befasst sich der BFH mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ausländische Dienstleister in fremden Räumlichkeiten eine inländische Betriebsstätte begründen können. Mehr dazu: Hintergrund | Entscheidung des BFH | Fazit ...

Mit seinem Urteil vom 26. April 2023 (Az. X R 4/22) sorgt der BFH für mehr Rechtssicherheit im Spendenabzugsrecht: Das oberste deutsche Gericht für Steuersachen entschied, dass es dem Spendenabzug eines Stifters nicht grundsätzlich entgegensteht, wenn die Stiftung die gespendete Summe dem Stifter im Anschluss als verzinsliches Darlehen zur Verfügung stellt. Dies gilt selbst dann, wenn der Stifter gleichzeitig Stiftungsvorstand ist. Mehr zu den Voraussetzungen ...

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien oder kurz KGaA ist eine Mischform zwischen Aktien- und Kommanditgesellschaft. Die KGaA hat einen persönlich haftenden Gesellschafter, wodurch sie sich maßgeblich von der AG unterscheidet. Geklärt wurde nun erstmals vor einem Finanzgericht inwieweit die disquotale Einlage zu einer Schenkung durch den einlegenden Gesellschafter (Zuwender) an die anderen Gesellschafter (Bedachte) führt.

Für Veranlagungsjahre bis 2021 war bisher streitig, ob realisierte Fremdwährungsverluste aus der Darlehensgewährung an Tochtergesellschaften mit einer Beteiligungshöhe von mehr als 25% dem Anwendungsbereich des § 8b Abs. 3 S. 4 KStG unterliegen und folglich den steuerlichen Gewinn nicht mindern dürfen. Der Wortlaut der Norm in der bis einschließlich 2021 geltenden Fassung lässt es zu, Wechselkursverluste bei Fremdwährungsdarlehen als Gewinnminderungen im Zusammenhang mit einer Darlehensforderung anzusehen.

Mit einem Schreiben an die Kammern der rechts- und steuerberatenden Berufe hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) nochmals auf die geltenden gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) hingewiesen. Insbesondere erinnert das Ministerium darin an die Notwendigkeit der Eintragung von Rechtseinheiten im Transparenzregister. Transparenzpflichtig sind sämtliche juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften (§ 20 Abs. 1 GwG). Steuerberater und Wirtschaftsprüfer u.v.a. obliegen in diesem Zusammenhang besondere Sorgfaltspflichten, einschließlich der Identifizierung der wirtschaftlichen Berechtigten ihrer Mandanten und der Überprüfung der im Transparenzregister eingetragenen Daten.

Angesichts der erhöhten Inflation in den letzten Jahren hat die EU-Kommission eine Änderung der EU-Bilanzrichtlinie hinsichtlich der Schwellenwerte für die Einstufung von Unternehmen sowohl als Kleinst-, kleine, mittelgroße und große Unternehmen auf den Weg gebracht, als auch für die Konzernrechnungslegungspflicht, die auf den Schwellenwerten für große Unternehmen beruht.

Sonderinformation Lohn & Gehalt

Sonderinformation vom 8. November 2023

Sonderinformation vom 19. Oktober 2023

Sonderinformation Nachhaltigkeit

In die Nachhaltigkeitserklärung sind – neben den ESRS – auch die von der EU Taxonomie-Verordnung geforderten Angaben in einem separaten Abschnitt zu machen.

Auch das Steuerrecht übernimmt eine wichtige Lenkungsfunktion, um ökologisch nachhaltige Verhaltensweisen bei Bürgern und Unternehmen zu fördern. Steuerliche Anreize werden dabei insbesondere in den Bereichen Elektromobilität, öffentliche Verkehrsmittel, Photovoltaikanlagen sowie energetische Gebäudesanierungen gesetzt.

Sonderinformation Lohn & Gehalt

Lesen Sie mehr über Remote Work im Ausland | Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Österreich | Erkrankung von Arbeitnehmern vor Beschäftigungsbeginn oder während der ersten vier Wochen der Beschäftigung | Mahlzeitengestellung | Dienstwagen – Privatnutzung | Verkauf von Firmenausstattung an Mitarbeiter

Sonderinformation vom 21. September 2023

Der deutsche Gesetzgeber hat verschiedene Gesetzesentwürfe auf den Weg gebracht, die die Bedingungen für Wachstum, private Investitionen, Innovation sowie die Steuergerechtigkeit verbessern sollen: Das Wachstumschancengesetz, das Gesetz zur Förderung von Investitionen in den Klimaschutz, das Zukunftsfinanzierungsgesetz sowie das Mindeststeuergesetz (Richtlinien-Umsetzungsgesetz).

Newsletter III 2023

Im Sachverhalt, der dem BFH-Urteil zugrunde lag, führte eine Kapitalgesellschaft für ihren Gesellschafter-Geschäftsführer ein Verrechnungskonto, auf dem Zahlungsbewegungen im Verhältnis zum Gesellschafter-Geschäftsführer gebucht und verrechnet wurden. Dabei ergab sich ein Saldo zugunsten der Kapitalgesellschaft, der unverzinst geblieben ist.

Drei Jahre nach Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen hat das BMF am 25. April 2023 ein Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Reihengeschäften veröffentlicht. Die Finanzverwaltung greift hier praktische Anwendungsfragen auf und erläutert diese anhand von Beispielen.

Das DRSC hat in ihrer Sitzung vom 16. Juni 2023 den DRÄS 13 („Deutscher Rechnungslegungs Änderungsstandard“) beschlossen. Dieser ändert insbesondere DRS 21 – Kapitalflussrechnung hinsichtlich der Darstellung von Zuschüssen, von Cash-Pooling und von Konsolidierungskreisänderungen. Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Sonderinformation Lohn & Gehalt

Newsletter II 2023

Das Genussrechtskapital kann für Unternehmen eine interessante Alternative zur klassischen Fremdfinanzierung sein. Zum einen sind Genussrechte flexibler bei der zivilrechtlichen Ausgestaltung (so können Rückzahlungs- und Vergütungsmodalitäten an die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden). Zum anderen kann das Genussrechtskapital unter bestimmten Bedingungen in der Handelsbilanz als Eigenkapital ausgewiesen werden (vgl. IDW HFA 1/1994) und dadurch die Eigenkapitalquote gesteigert werden. Aus steuerlicher Sicht bestand die Zielsetzung regelmäßig darin - abweichend von der handelsrechtlichen Sichtweise - einen steuerbilanziellen Ausweis als Fremdkapital und damit die Abzugsfähigkeit der Zahlungen auf das Genussrechtskapital zu erreichen.

Mit BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 hat sich das Bundesministerium der Finanzen verbindlich zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen, Utility- und Security-Token geäußert und damit eine gewisse Rechtssicherheit für Steuerpflichtige geschaffen. Am 14. Februar 2023 folgte nun die erste BFH-Entscheidung zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen und schafft weiter Rechtssicherheit.

Für die steuerliche Anerkennung einer ertragsteuerlichen Organschaft bedarf es unter anderem eines Ergebnisabführungsvertrages gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG zwischen der Organgesellschaft und dem Organträger, welcher zivilrechtlich wirksam, auf eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren geschlossen werden muss und während dieser Mindestlaufzeit auch tatsächlich durchzuführen ist. In zwei aktuellen Urteilen setzt sich der BFH mit der rückwirkenden Nichtanerkennung der ertragsteuerlichen Organschaft mangels tatsächlicher Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auseinander.

Nach der Regelung des § 6 AStG sind bei einer natürlichen Person, die innerhalb eines Zeitraums von 12 Jahren mindestens sieben Jahre lang unbeschränkt steuerpflichtig war und deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes endet, die stillen Reserven in Kapitalgesellschaftsanteilen im Privatvermögen ab einer Beteiligungshöhe von 1% aufzudecken (sog. Wegzugsbesteuerung). Etwaige Ersatztatbestände, aus denen ebenfalls eine Beschränkung oder ein Ausschluss deutschen Besteuerungsrechtes (so z.B. auch die unentgeltliche Übertragung der Anteile auf eine im Ausland ansässige Person) resultiert, führen ebenfalls zu der Veräußerungsfiktion des § 6 AStG.

Bereits nach bisheriger BFH-Rechtsprechung fließen die geldwerten Vorteile, die einem Arbeitnehmer aus der Gewährung von Aktienoptionen im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses resultieren, erst zum Zeitpunkt der Ausübung der Option zu. Nun hatte der BFH über einen Fall des Ansässigkeitswechsels zu entscheiden: Im Jahr 2003 wurden einem Arbeitnehmer während seiner Auslandstätigkeit für eine in den USA ansässige Tochtergesellschaft nicht handelbare Aktienoptionen gewährt.

Nach der Regelung des § 6 AStG sind bei einer natürlichen Person, die innerhalb eines Zeitraums von 12 Jahren mindestens sieben Jahre lang unbeschränkt steuerpflichtig war und deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes endet, die stillen Reserven in Kapitalgesellschaftsanteilen im Privatvermögen ab einer Beteiligungshöhe von 1% aufzudecken (sog. Wegzugsbesteuerung). Etwaige Ersatztatbestände, aus denen ebenfalls eine Beschränkung oder ein Ausschluss deutschen Besteuerungsrechtes (so z.B. auch die unentgeltliche Übertragung der Anteile auf eine im Ausland ansässige Person) resultiert, führen ebenfalls zu der Veräußerungsfiktion des § 6 AStG.

Im Januar 2023 ist die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die sog. „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) in Kraft getreten. Damit werden erstmals auch mittelständische, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen und Konzerne ab dem Geschäftsjahr 2025 verpflichtet, jährliche Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen und prüfen zu lassen. Ein Überblick über die CSRD.

Sonderinformation vom 22. Mai 2023

Im April sind in Deutschland die letzten staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus ausgelaufen und Anfang dieses Monats hob die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Gesundheitsnotstand auf. Nun steht für alle Unternehmen, die während der Pandemie Corona-Wirtschaftshilfe in Form von Überbrückungshilfe I, II, III, III Plus oder IV oder November- bzw. Dezemberhilfe in Anspruch genommen haben, die sog. Schlussabrechnung an.

Sonderinformation vom 11. Mai 2023

Die Übergangsfrist zur Mitteilung der wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister für Vereinigungen mit Sitz im Ausland mit Immobilieneigentum in der Bundesrepublik Deutschland läuft zum 30.06.2023 aus, daher fassen wir die wichtigsten Änderungen des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes II (SDG II) für Sie zusammen.

Sonderinformation Lohn & Gehalt

Sonderinformation vom 06. März 2023

Newsletter I 2023

Bei unentgeltlichen Erwerben begünstigungsfähiger Betriebsvermögen im Sinne des § 13b Abs. 1 ErbStG besteht die Möglichkeit anstelle der Regelverschonung in Höhe von 85%, einen unwiderruflichen Antrag auf Optionsverschonung zu stellen, der einen Verschonungsabschlag von 100% gewährt, also das Vermögen zu 100% steuerfrei stellt.

Zur Gewährung der erweiterten Grundstückskürzung in den Fällen einer Betriebsaufspaltung gab es im Jahr 2021 ein wichtiges BFH-Urteil. Das Bundesministerium der Finanzen hat am 22. November 2022 gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden veröffentlicht, in denen zum Urteil Stellung bezogen wird und eine Billigkeitsmaßnahme bis Ende 2023 gewährt wird.

Mit Urteil vom 24. August 2022 (II R 14/20) hat der BFH klargestellt, dass für die Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer zwingend vorrangig das Vergleichswertverfahren (§ 183 Abs. 1 BewG) anzuwenden ist. Und zwar auch dann, wenn für das zu bewertende Grundstück keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vorliegen, aber ein tatsächlicher Kaufpreis zeitnah zum Bewertungsstichtag vorliegt. Das Sachwertverfahren ist nur nachrangig zu verwenden.

Durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19. Oktober 2022, wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zum Zweck der Abmilderung der Nachteile aus stark steigenden Verbraucherpreisen sogenannte Inflationsausgleichsprämien steuer- und sozialabgabenfrei gewähren können.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wurde durch das JStG 2022 in § 12 Abs. 3 UStG ein Umsatzsteuersatz von 0% (Nullsteuersatz) für die Lieferung, die Einfuhr, den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sowie deren wesentliche Komponenten eingeführt. Die Anwendung des Nullsteuersatzes ist jedoch an zahleiche Voraussetzungen geknüpft. Das BMF hat mit Schreiben vom 27. Februar 2023 nunmehr umfassend Stellung zu den einzelnen Voraussetzungen genommen.

Sonderinformation vom 22. Dezember 2022

Newsletter IV 2022

Nach § 325 HGB muss der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (und deren gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften) innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag beim Bundesanzeiger zur Veröffentlichung elektronisch eingereicht werden. In der Praxis übernehmen die Steuerberater der betroffenen Unternehmen häufig diese Aufgabe.

Die gegenwärtig signifikant steigende Inflationsrate führt zu einer erhöhten Preis- oder Kostenschätzung bei der Bestimmung des Erfüllungsbetrages, mit dem Rückstellungen nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zu bewerten sind. Die daraus vielfach resultierende steigende Bewertung von Pensionsrückstellungen führt zu einer Ergebnis- und Eigenkapitalbelastung in den betroffenen Unternehmensabschlüssen.

Sonderinformation Lohn & Gehalt

Sonderinformation DAC 7 Richtlinie

Sonderinformation vom 24. November 2022

Web-Seminar kurz & bündig

Sonderinformation vom 16. November 2022

Sonderinformation Lohn & Gehalt VII

Newsletter III 2022