gemeinsam zukunft gestalten

fachlich immer informiert

GKK PARTNERS Archiv

Hier finden Sie von uns aktuelle und bereits archivierte Informationen über Entwicklungen im Steuerrecht. Bitte beachten Sie, dass Informationen aus älteren Beiträgen bereits überholt sein können. Sofern Sie ein konkretes Anliegen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Sonderinformation Lohn & Gehalt

Sonderinformation April 2021

Für die letzten Monate der Legislaturperiode hat der Steuergesetzgeber eine ganze Reihe von steuerlichen Änderungen auf den Weg gebracht. Neben den bereits im Januar vorgestellten Entwürfen zum Fondsstandortgesetz und dem Steueroasenabwehrgesetz hat das Bundeskabinett Entwürfe zum Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz, zum ATAD-Umsetzungsgesetz und zum Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz vorgestellt. Die wesentlichen Inhalte dieser Gesetzgebungsverfahren wollen wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen.

Newsletter I 2021

Erleichterungen beim Verlustrücktrag | Kinderbonus im Jahr 2021 in Höhe von einmalig EUR 150 | Verlängerte Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen | Fristverlängerung für Insolvenzanträge | Verlängerung Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen für den Veranlagungszeitraum 2019 & Keine Kürzung des Werbungskostenabzugs bei coronabedingten Mietminderungen

Anfang 2021 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder beschlossen, die Sofortabschreibung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021 zuzulassen. Unklar war bislang, wie eine entsprechende Regelung umgesetzt
werden soll.

Regierung plant steuerliche Erleichterungen bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen & Referentenentwurf des BMF zum Steueroasenabwehrgesetz – steuerliche Einschränkungen bei Zahlungen in sog. Steueroasen 6

Keine Nachversteuerung bei Insolvenzeröffnung & Steuerbegünstigung bei Übertragung von Sonderbetriebsvermögen nur bei zeitgleicher Übertragung des KG-Anteils

BMF klärt Zweifelsfragen zur Geschäftsveräußerung im Ganzen im Immobilienbereich & Umsatzsteuerliche Behandlung von Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen

Kapitalgesellschaften, die als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss ihres Mutterunternehmens mit Sitz in der Europäischen Union oder einem EWR-Staat einbezogen werden können unter bestimmten Voraussetzungen (gem. § 264 Abs. 3 HGB) Erleichterungen in Anspruch nehmen, welche die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung ihres Jahresabschlusses und ggfs. des Lageberichts betreffen.

Sonderinformation Lohn & Gehalt

Lesen Sie mehr über Behördlich angeordnete Kindergarten- oder Schulschließungen | Zusätzlicher Betreuungsaufwand bei Kindergarten- oder Schulschließung | Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld | Corona-Beihilfe | Steuerfreie oder pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen | Sachbezüge und 44-Euro-Freigrenze | Nichtbeanstandungsregelung bis 31. Dezember 2021 für Geldkarten (Prepaid-Karten) | Erhalt des Werkstudentenprivilegs | Neuregelung während Kurzarbeit - Erstattung der Weiterbildungskosten durch die Bundesagentur für Arbeit | Neuregelungen zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz | Brexit und Folgen ab 2021 für britische Arbeitnehmer und Sicherheit für Arbeitgeber | Bevollmächtigter für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland

Vorabinformation

Aufgrund des großen Energiesparpotenzials in unseren Gebäuden hat die Bundesregierung mit dem „Klimaschutzprogramm 2030“ beschlossen, die Gebäudeförderung weiterzuentwickeln und noch attraktiver zu machen. Diese Information soll Ihnen einen ersten Überblick über die Änderungen und Neuregelungen zum 1. Juli 2021 sowie die Änderungen, die bereits ab 1. Januar 2021 gelten, vermitteln. Details und Förderbestimmungen werden voraussichtlich im April 2021 veröffentlicht.

Sonderinformation Jahressteuergesetz 2020

Pünktlich vor Jahresende wurde am 21. Dezember 2020 das Jahressteuergesetz 2020 verkündet. Es enthält zahlreiche Änderungen des Einkommensteuergesetzes, des Umsatzsteuergesetzes und des Erbschaftsteuergesetzes, die teilweise notwendige Anpassungen an das geltende EU-Recht sowie die Rechtsprechung des BFH und des EuGH beinhalten. Einige Änderungen stellen auch steuerliche Erleichterungen im Hinblick auf die Auswirkungen der Corona-Krise dar.

Sonderinformation Lohn & Gehalt

Lesen Sie mehr über Home-Office im Ausland | Elektro- und Hybridfahrzeuge | Mindestlohn | Umsetzung des Klimaschutzprogramms | Solidaritätszuschlag | Kassenwahlrecht | Sachbezugswerte | Künstlersozialkasse | Kurzarbeitergeld | Pauschbeträge Verpflegungsmehraufwendungen Ausland

Sonderinformation zum Jahreswechsel

Gerne informieren wir Sie zum bevorstehenden Jahreswechsel 2020/2021 wieder mit einem Sonderrundschreiben auf ausgewählte Themen, die für die für Sie von Bedeutung sein können. Sollte ein Thema Ihr besonderes Interesse wecken, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Newsletter IV 2020

Devisenkurse fahren gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten Achterbahn. Absicherung können hier Sicherungsgeschäfte in Form von „Hedging“ bringen, durch die gegenläufige Wertänderungen oder Zahlungsströme aus sogenannten Grundgeschäften (z. B. einer Anteilsveräußerung) neutralisiert werden.

Mit Gesetz zur Förderung des Mietwohnungsneubaus wurde vergangenen Jahres die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG mit dem Ziel eingeführt, den Neubau von Mietwohnungen im mittleren und niedrigen Preissegment steuerlich zu fördern. Im Wesentlichen soll eine Erhöhung der prozentualen Abschreibung in den ersten Jahren nach Anschaffung oder Herstellung ermöglicht werden. Mit Schreiben vom 07. Juli 2020 hat das BMF zu diversen Anwendungsfragen Stellung genommen und insbesondere die Ermittlung der sog. „Baukostenobergrenze“ in Höhe von EUR 3.000 konkretisiert.

Die Frage der Gewerbesteuerpflicht von Einkünften aus der Vermietung inländischen Grundbesitzes durch einen Steuerausländer stand zuletzt im Fokus der Rechtsprechung. Anknüpfungspunkt der Gewerbesteuer ist auch im Falle einer Vermietungstätigkeit das Bestehen einer inländischen Betriebsstätte. Zur Vermeidung der Gewerbesteuer hat man sich in der Beratungspraxis sog. klassischen „No-PE-Strukturen“ bedient, in denen ausländische Gesellschaften in Deutschland belegenden Grundbesitz halten, ohne jedoch eine Betriebsstätte in Deutschland zu begründen („No Permanent Establishment“). Mit Urteil des FG Berlin Brandenburg vom 21.11.2019 wurde die Wirkungsweise dieser sog. „No-PE-Strukturen“ in Frage gestellt.

Die Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung von einem gewerblichen Grundstückshandel stand erneut auf dem Prüfstand der BFH-Rechtsprechung. Nach den Verwaltungsgrundsätzen sowie nach ständiger BFH-Rechtsprechung hat sich als „Faustregel“ für die Beurteilung eines gewerblichen Grundstückshandels die sog. „Drei-Objekt-Grenze“ etabliert. Hiernach wird ein gewerblicher Grundstückshandel angenommen, sofern innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen Anschaffung bzw. Bebauung und Verkauf –in der Regel fünf Jahre- mehr als drei Objekte veräußert werden.

Mit Schreiben vom 1. Oktober 2020 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Definition von umsatzsteuerlichen Werklieferungen eingeschränkt.
Nach der gesetzlichen Vorgabe in § 3 Abs. 4 UStG liegen Werklieferungen vor, wenn ein Unternehmer die Be- oder Verarbeitung eines Gegenstandes übernimmt und hierbei Stoffe verwendet, die er selbst beschafft, sofern es sich bei diesen Stoffen nicht nur Zutaten oder Nebensachen handelt.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 wurden die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit bei der innergemeinschaftlichen Lieferung verschärft und die Bedeutung der Zusammenfassenden Meldung sowie der USt-IdNr. in diesem Zusammenhang deutlich erhöht. Nunmehr hat das BMF einige Klarstellungen im Hinblick auf die neuen Regelungen vorgenommen.

Hintergrund: Der umsatzsteuerliche Begriff der Betriebstätte (auch: feste Niederlassung) erfordert allgemein einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sowie eine Struktur, die es ihr von der personellen und technischen Ausstattung her erlaubt, Dienstleistungen zu empfangen und zu erbringen. Die Frage, ob eine feste Niederlassung im Sinne des UStG vorliegt, hat im Folgenden Auswirkungen auf die Frage des Leistungsorts und damit auch der Frage, in welchem Land die Besteuerung erfolgen muss.

Hintergrund: Für die Übertragung von unternehmerischen Vermögen im Erbfall oder bei Schenkungen können weitgehende Verschonungsregelungen in Anspruch genommen werden. Mit diesen Regelungen soll sichergestellt werden, dass auch nach Übertragung des Unternehmens dessen Weiterführung durch den Nachfolger möglich ist und insbesondere Arbeitsplätze gesichert werden.

Hintergrund: Streitig war im vorliegenden Fall die Behandlung von Einlagen (Bareinlage sowie eine freiwillige Zuzahlung), die ein Gesellschafter aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses in das Gesellschaftsvermögen einer KG geleistet hatte. Bei der betroffenen KG wurde neben diversen gesellschafterbezogenen Konten auch ein nicht gesellschafterbezogenes Rücklagenkonto geführt. Die Einlagen des Kommanditisten wurden auf diesem Rücklagenkonto erfasst.

Mit dem Zweiten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona Krise hat der Gesetzgeber die Regelungen zum pauschalen Verlustrücktrag angepasst. Insbesondere wurde dabei ein neuer § 111 EStG in das EStG aufgenommen. Nach § 111 Abs. 1 Satz 1 EStG können Steuerpflichtige auf Antrag pauschal bei der Steuerfestsetzung für den Veranlagungszeitraum 2019 einen Betrag in Höhe von 30 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des Veranlagungszeitraums 2019 als Verlustrücktrag aus 2020 abziehen (Steuerfestsetzung).

Sonderinformation - Neues BMF Schreiben

Sonderinformation 16. September 2020

Am 2. September hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf für das Jahressteuergesetz 2020 mit zahlreichen Änderungen des Einkommensteuergesetzes, des Erbschaftsteuergesetzes und des Umsatzsteuergesetzes beschlossen. Der Gesetzesentwurf bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

Sonderinformation August 2020

Am 17. Juli hat das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2020 veröffentlicht, das zahlreiche Änderungen des Einkommensteuergesetzes, des Erbschaftsteuergesetzes und – insbesondere – des Umsatzsteuergesetzes enthält. Die Änderungen beinhalten insbesondere notwendige Anpassungen an das geltende EU-Recht und die EuGH-Rechtsprechung sowie die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.

Newsletter III 2020

Derzeit ist in der Rechtsprechung der Finanzgerichte wie auch des BFH nicht geklärt, ob Kryptowährung als Wirtschaftsgut i. S. d. § 23 EStG zu klassifizieren und ihr An- und Verkauf damit einen Besteuerungstatbestand darstellen kann oder nicht.

Bei Wegzug eines unbeschränkt Steuerpflichtigen in das Ausland führt die in § 6 AStG geregelte Wegzugsbesteuerung zu einer fiktiven Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen (bei Anteilsbesitz > 1%). Es kommt damit – auch ohne tatsächlicher Veräußerung – grundsätzlich zu einer Versteuerung der stillen Reserven in den Anteilen im Wegzugszeitpunkt.

Gemäß § 23 EStG unterliegen Grundstücksveräußerungen der Besteuerung, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung der Immobilie nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Im Mandantenrundschreiben vom 10. März 2020 hatten wir über das BFH-Urteil vom 3. September 2019 – IX R 10/19 berichtet, welches zur Ausnahmevorschrift des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 2. Alt. EStG ergangen ist.

In der Praxis werden Immobilien vielfach mit Fremdkapital finanziert. Werden die Immobilien teilweise fremdvermietet und teilweise eigengenutzt (sog. „gemischte Nutzung“), stellt sich die Frage der Zuordnung von Schuldzinsen.

Mit einer Vorlage vom 11. Dezember 2019 hatte der XI. Senat des BFH die Frage aufgeworfen, ob das deutsche Umsatzsteuerrecht, das den Organträger (also ein Mitglied des umsatzsteuerlichen Organkreises) und nicht den umsatzsteuerlichen Organkreis selbst als Steuerpflichtigen und folglich auch als Steuerschuldner qualifiziert, mit der Vorgabe des Unionsrechts vereinbar ist.

Eine Holdinggesellschaft, deren einziger Zweck der Erwerb, das Halten und Veräußern von Beteiligungen an anderen Unternehmen ist (Finanzholding), ist kein umsatzsteuerlicher Unternehmer und daher nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Anders sieht es hingegen aus, wenn die finanzielle Beteiligung, unbeschadet der Rechte, die ihm als Aktionär ...

Ein häufiges Problem in der Praxis stellt die exakte Abgrenzung von aktivierungspflichtigen Herstellungskosten und sofort abzugsfähigem Erhaltungsaufwand im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen (Sanierung, Modernisierung, Instandhaltung und Instandsetzung etc.) an Gebäuden dar. Je nach Einstufung der baulichen Maßnahmen können sich ganz unterschiedliche bilanzielle Folgen ergeben. Im Folgenden soll daher ein Überblick über die verschiedenen Abgrenzungskriterien gegeben werden.