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GKK PARTNERS Archiv

Hier finden Sie von uns aktuelle und bereits archivierte Informationen über Entwicklungen im Steuerrecht. Bitte beachten Sie, dass Informationen aus älteren Beiträgen bereits überholt sein können. Sofern Sie ein konkretes Anliegen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Grundstückseigentümer müssen vierteljährlich Grundsteuer entrichten. Die Grundsteuer fließt in vollem Umfang den Kommunen zu und ist mit einem Aufkommen von mehr als 14 Milliarden Euro für diese eine zentrale Einnahmequelle. Nachdem das Bundesverfassungsgericht das aktuell geltende Grundsteuergesetz im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte, war eine Grundsteuerreform nötig. Die reformierte Grundsteuer wird zwar erst ab dem 1. Januar 2025 erhoben, trotzdem besteht aber schon im Jahr 2022 erheblicher Handlungsbedarf.

Newsletter IV 2021

Mit dem am 24. November 2021 von SPD, Grüne und FDP vorgestellten Koalitionsvertrag wurden bereits auch erste Informationen zu den geplanten Änderungen im Steuerrecht veröffentlicht. Gleichwohl eine genaue Analyse zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist, da die konkreten Ausgestaltungen erst erarbeitet werden müssen, haben wir die wichtigsten Punkte nachfolgend kurz für Sie zusammengefasst.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) wurde für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen, Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit eröffnet, zur Körperschaftsbesteuerung zu optieren (vgl. GKK-Newsletter vom 6. Juli 2021).
Nach einem ersten Entwurf im September 2021 hat das BMF am 10. November 2021 das finale Anwendungsschreiben zum neu eingeführten § 1a KStG veröffentlicht und u.a. zu folgenden Punkten ausführlich Stellung genommen:

Bereits mit Newsletter vom 24. August 2021 durften wir Sie über den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 08. Juli 2021 informieren, wonach die bisher geltende 6%ige Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen nach § 233a, 238 AO für Verzinsungszeiträume ab dem 01. Januar 2014 für verfassungswidrig erklärt wurde. Trotz der Verfassungswidrigkeit ab 2014, ist die bisherige Vorschrift betreffend die Zinshöhe von 6 % für die Verzinsungszeiträume 2014 bis 2018 weiter anwendbar.

Grundsätzlich sind Dividenden bei inländischen Kapitalgesellschaften gem. § 8b KStG zu 95% steuerfrei. Dies gilt allerdings nicht, d.h. es besteht volle Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht, wenn diese Bezüge aus Streubesitzbeteiligungen, d.h. Beteiligungen mit einer unmittelbaren Beteiligungshöhe von weniger als 10%, stammen (§ 8b Abs. 1 S. 1, Abs. 4 S. 1 KStG).

Bei der Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern, die sowohl unternehmerisch als auch nichtunternehmerische verwendet werden sollen, ist für Zwecke des Vorsteuerabzugs eine Zuordnungsentscheidung notwendig. Der Unternehmer hat insoweit ein Zuordnungswahlrecht, ob er den jeweiligen Gegenstand voll oder lediglich anteilig im Umfang der tatsächlichen unternehmerischen Verwendung seinem (umsatzsteuerlichen) Unternehmensvermögen zuordnet.

Mit Urteil vom 1. Dezember 2020 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der aus einer Managementbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft erzielte Veräußerungserlös keine Vergütung für die gegenüber einer Tochtergesellschaft erbrachte, nichtselbständige Tätigkeit darstellt, wenn die Beteiligung als eine eigenständige Erwerbsgrundlage zur Erzielung von Einkünften anzusehen ist.

Zur Vermeidung von Gewinnverlagerungen im Rahmen von grenzüberschreitenden Darlehensbeziehungen im Konzern greift das Steuerrecht auf den sogenannten Fremdvergleichsgrundsatz zurück. Danach werden Zinsen nur in der Höhe als Aufwandsposten anerkannt, wie sie auch zwischen fremden, nicht zum Konzern gehörigen Unternehmen vereinbart worden wären. Die exakte Höhe des als fremdüblich anzusehenden Zinssatzes ist vielfach ein Diskussionspunkt mit der Betriebsprüfung und demzufolge Gegenstand von Finanzgerichtsentscheidungen.

Der Materialmangel in der deutschen Industrie und die Lieferschwierigkeiten im Einzelhandel sind bereits seit einigen Monaten ein wiederkehrendes Thema in der öffentlichen Berichterstattung. Nach der Pressemitteilung des Münchner ifo Instituts vom 29. November 2021 hat sich die Lage im November nochmals verschlechtert.

Sonderinformation Lohn & Gehalt VI

Lesen Sie mehr über Geld- und Sachleistungen als Impfprämie | Freizeitausgleich als Impfanreiz | Leistungen zur Ermöglichung des Impftermins | Behandlung von Kindergartenzuschüssen im Zusammenhang mit coronabedingter Beitragserstattung | Verjährung der Sozialversicherungsbeiträge – Sonderregelung für die Jahre 2020 und 2021 | Kurzfristige Beschäftigung | Elektro- und Hybridfahrzeuge – Ladestrom und Wallbox | Änderungen beim Pflichtzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge ab 2022 | Rechengrößen in der Sozialversicherung 2022 | Erhöhung des Mindestlohns

Sonderinformation vom 27. Oktober 2021

Newsletter III 2021

Im Fokus der Betriebsprüfung steht seit Jahren die Beurteilung des Betriebsausgabenabzugs im Zusammenhang mit „Luxusautos“ und „Supersportwagen“ unter dem Maßstab der steuerlichen Angemessenheit. Die Finanzverwaltung versagt vermehrt den gewinnmindernden Abzug derartiger Pkw-Aufwendungen mit Verweis auf § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG.

Um eine Insolvenzwelle zu vermeiden, wurde die Pflicht zur Insolvenzanmeldung bei pandemie-bedingter Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit (seit März 2020) ausgesetzt und mehrfach verlängert. Durch die Aussetzung war mit knapp 16.000 gemeldeten Insolvenzen im Jahr 2020 der niedrigste Werte seit der Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 zu verzeichnen.

Durch die Unwetter im Juni und Juli 2021 sind auch in Bayern beträchtliche Schäden entstanden. Da die Beseitigung dieser Schäden erhebliche finanzielle Belastungen verursacht, hat die bayerische Finanzverwaltung mit Schreiben vom 26. Juli 2021 (sog. „Unwettererlasse“) eine Reihe von steuerlichen Maßnahmen verabschiedet, um unbillige Härten zu vermeiden und unbürokratische Hilfe zu ermöglichen.

Die Verrechnung von Verlusten aus Kapitalvermögen mit anderen positiven Einkünften wird bisher gem. § 20 Abs. 6 EStG mehrfach beschränkt. Verluste aus Kapitalvermögen können demnach nur mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden und nicht mit anderen Einkünften, z.B. aus Vermietung und Verpachtung oder gewerblichen Einkünften.

Mit Urteil vom 1. März 2021 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein Gewinn aus dem Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum innerhalb der zehnjährigen Haltefrist in vollem Umfang von der Besteuerung ausgenommen ist, auch wenn Teile der Wohnung auf ein zur Erzielung von Überschusseinkünften genutztes häusliches Arbeitszimmer entfällt.

Mit Schreiben vom 8. Juli 2021 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) neue Vorgaben im Hinblick auf die Besteuerung von Aufsichtsratvergütung gemacht. Bei Mitgliedern eines Aufsichtsrats war zuletzt streitig, ob diese insoweit selbständig tätig und daher umsatzsteuerliche Unternehmer sind. Davon hängt ab, ob für die Aussichtsratsvergütung Umsatzsteuer geschuldet wird.

Bei einem Leistungsaustausch steht einer konkreten Leistung eine konkrete Gegenleistung gegenüber, d.h. es muss ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung bestehen. Dieser entfällt regelmäßig, wenn die Entlohnung des Gesellschafters aus der Beteiligung am allgemeinen Gewinn oder Verlust der Gesellschaft resultiert, da die Beteiligung am Gewinn und Verlust von zahlreichen Faktoren und damit auch „vom Zufall abhängt“.

Sonderinformation Lohn & Gehalt

Sonderinformation vom 24. August 2021

Sonderinformation vom 3. August 2021

Sonderinformation vom 26. Juli 2021

Sonderinformation vom 8. Juli 2021

Sonderinformation vom 6. Juli 2021

Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) zugestimmt, sodass nach Unterschrift des Bundespräsidenten das Gesetz planmäßig am 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes ist die Einführung einer Option für Personenhandelsgesellschaften zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft.

Sonderinformation vom 28. Juni 2021

Newsletter II 2021

Die Corona-Krise hat unser aller gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben wie kaum ein anderes Ereignis in der jüngeren Vergangenheit beeinflusst. Es verwundert daher kaum, dass „Corona-Pandemie“ von der Gesellschaft für deutsche Sprache zum Wort des Jahres 2020 gewählt wurde. Im Folgenden soll beleuchtet werden, welche Auswirkungen die Pandemie auf einen aktuellen Jahresabschluss haben kann.

Das Fondsstandortgesetz beinhaltet aus steuerlicher Sicht in erster Linie Änderungen bei der Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen (vgl. unsere News vom 8. Juni 2021). Daneben wurde durch das Gesetz aber auch eine lang ersehnte Erleichterung bei den Voraussetzungen der sog. erweiterten Grundbesitzkürzung im Rahmen der Gewerbesteuer eingeführt.

Für die Begründung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft bedarf es unter anderem den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrag i. S. des § 291 AktG zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft. Mit dem Gewinnabführungsvertrag verpflichtet sich die Organgesellschaft zur Abführung ihres gesamten Gewinns an den Organträger. Der Organträger wiederum verpflichtet sich zum Ausgleich eines möglichen Verlustes der Organgesellschaft.

Werden innerhalb von fünf Jahren (un-)mittelbar mehr als 50% der Anteile an einer verlusttragenden Gesellschaft übertragen, so gehen sämtliche nicht genutzten Verluste unter (sog. schädlicher Beteiligungserwerb, § 8c Abs. 1 S. 1 KStG). Ein solcher Verlustuntergang kann grundsätzlich nur dann vermieden werden, wenn eine der in § 8c Abs. 1 KStG genannten Ausnahmeregelungen (Konzernklausel bzw. Stille-Reserven-Klausel) greift oder die Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG Anwendung findet.

Unterliegen Einkünfte eines inländischen Steuerpflichtigen auch im Ausland einer Besteuerung und ist die Freistellung dieser Einkünfte in Deutschland nach dem DBA nicht möglich, erfolgt die Vermeidung der Doppelbesteuerung mittels der Anrechnungsmethode. Die im Ausland erhobene Steuer wird auf die deutsche Steuer angerechnet.

Sonderinformation vom 10. Juni 2021

Sonderinformation Lohn & Gehalt

Sonderinformation vom 8. Juni 2021