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GKK PARTNERS Archiv

Hier finden Sie von uns aktuelle und bereits archivierte Informationen über Entwicklungen im Steuerrecht. Bitte beachten Sie, dass Informationen aus älteren Beiträgen bereits überholt sein können. Sofern Sie ein konkretes Anliegen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Gemäß § 23 EStG unterliegen Grundstücksveräußerungen der Besteuerung, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung der Immobilie nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Im Mandantenrundschreiben vom 10. März 2020 hatten wir über das BFH-Urteil vom 3. September 2019 – IX R 10/19 berichtet, welches zur Ausnahmevorschrift des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 2. Alt. EStG ergangen ist.

In der Praxis werden Immobilien vielfach mit Fremdkapital finanziert. Werden die Immobilien teilweise fremdvermietet und teilweise eigengenutzt (sog. „gemischte Nutzung“), stellt sich die Frage der Zuordnung von Schuldzinsen.

Mit einer Vorlage vom 11. Dezember 2019 hatte der XI. Senat des BFH die Frage aufgeworfen, ob das deutsche Umsatzsteuerrecht, das den Organträger (also ein Mitglied des umsatzsteuerlichen Organkreises) und nicht den umsatzsteuerlichen Organkreis selbst als Steuerpflichtigen und folglich auch als Steuerschuldner qualifiziert, mit der Vorgabe des Unionsrechts vereinbar ist.

Eine Holdinggesellschaft, deren einziger Zweck der Erwerb, das Halten und Veräußern von Beteiligungen an anderen Unternehmen ist (Finanzholding), ist kein umsatzsteuerlicher Unternehmer und daher nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Anders sieht es hingegen aus, wenn die finanzielle Beteiligung, unbeschadet der Rechte, die ihm als Aktionär ...

Ein häufiges Problem in der Praxis stellt die exakte Abgrenzung von aktivierungspflichtigen Herstellungskosten und sofort abzugsfähigem Erhaltungsaufwand im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen (Sanierung, Modernisierung, Instandhaltung und Instandsetzung etc.) an Gebäuden dar. Je nach Einstufung der baulichen Maßnahmen können sich ganz unterschiedliche bilanzielle Folgen ergeben. Im Folgenden soll daher ein Überblick über die verschiedenen Abgrenzungskriterien gegeben werden.

Die Vorschrift des § 8c KStG sollte nach dem Willen des Gesetzgebers verhindern, dass steuerliche Verlustvorträge einer Kapitalgesellschaft im Rahmen eines Gesellschafterwechsels wirtschaftlich veräußert werden. Demnach gehen Verluste einer Kapitalgesellschaft vollständig unter, wenn innerhalb von fünf Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 50 % der Anteile an der Verlustkapitalgesellschaft auf einen Erwerber übergehen. Trotz Ausnahmetatbestände in Form der Konzernklausel oder der Stillen-Reserve-Klausel, die ein Verlustuntergang unter bestimmten Voraussetzungen verhindern, erfasst § 8c KStG dennoch zahlreiche Sachverhalte, bei denen ein Verlustuntergang aus steuersystematischer Sicht nicht gerechtfertigt war.

Grundsätzlich sind nach der Regelung des § 8b KStG Dividenden steuerfrei, wenn eine Kapitalgesellschaft wiederum an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Die Steuerfreistellung von Dividenden erfährt allerdings eine Einschränkung in § 8b Abs. 4 KStG. So gilt die Steuerbefreiung nicht, wenn es sich um sog. Streubesitzdividenden handelt.

Nach § 8b Abs. 3 S. 3 KStG sind Gewinnminderungen einer Körperschaft im Zusammenhang mit einer Beteiligung an einer anderen Körperschaft grundsätzlich steuerlich nicht abzugsfähig. Unter dieses Abzugsverbot fallen im Wesentlichen Verluste infolge einer Teilwertabschreibung bzw. einer Veräußerung des Kapitalgesellschafts-Anteils oder infolge der Auflösung der Gesellschaft. Um gewissen Ausweichgestaltungen, bei denen durch die Hingabe kapitalersetzender Darlehen die Rechtsfolge umgangen werden sollte, vorzubeugen, erweiterte der Gesetzgeber ...

Newsletter II 2020

Die OFD Frankfurt hat am 9. Dezember 2019 eine Verfügung hinsichtlich der lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung einer BahnCard erlassen. Hintergrund: Wie ist die Überlassung einer BahnCard durch den Arbeitgeber lohnsteuerlich zu beurteilen, wenn diese auch für private Fahrten der Arbeitnehmer genutzt wird?

Im Einkommensteuergesetz werden diverse Steuerbefreiungen und -begünstigungen für Leistungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer an die Voraussetzung geknüpft, dass dieser die Leistungen „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbringt (sog. Zusätzlichkeitserfordernis).

Mit Urteil vom 13. Juni 2019 hat der EuGH bereits entschieden, dass Mitglieder eines Aufsichtsrats mit dieser Tätigkeit keine umsatzsteuerliche Unternehmerschaft begründen und die hierfür gezahlten Vergütungen daher nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Der BFH hat nun seine bisherige Rechtsprechung eingeschränkt ...

Eine Vielzahl von europäischen Ländern besteuert Einnahmen aus Lizenzen mit einem Steuersatz, der niedriger ist als der reguläre Steuersatz (sog. „Lizenzbox“). Um schädliche Steuerpraktiken in Zusammenhang mit Lizenzboxen einzudämmen, gilt seit Januar 2018 in Deutschland die sog. „Lizenzschranke“ (§ 4j EStG).

Werden innerhalb von fünf Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 50 % der Stimmrechte an einer Kapitalgesellschaft übertragen, hat dies nach § 8 c Abs. 1 Satz 1 KStG grundsätzlich einen vollständigen Untergang des vortragsfähigen körperschaft- sowie gewerbesteuerlichen Verlustes zur Folge.

Bereits mit Wirkung ab 2010 wurden mit der Einführung des § 6a GrEStG bestimmte Erwerbsvorgänge im Konzern von der Grunderwerbsteuer befreit (sog. Konzernklausel). Der Wortlaut der Vorschrift war bereits seit seiner Einführung in vielen Aspekten auslegungsbedürftig.  Hintergrund | EuGH-Urteil | Grundaussagen der BFH-Urteile | Fazit

Das Realisationsprinzip des § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB – besagt, dass nur realisierte Gewinne in der Bilanz berücksichtigt werden dürfen; am Bilanzstichtag noch nicht realisierte Gewinne dürfen erst später ausgewiesen werden. Dieser handelsrechtliche Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung hat auch nach dem  ...

Sonderinformation 12. März

Newsletter I 2020

Im Jahr 2018 traten bereits steuerliche Regelungen in Kraft, die die Förderung der umweltfreundlichen Elektromobilität zum Ziel hatten. Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität wurden diese steuerlichen Regelungen nun verlängert bzw. ausgeweitet.

Bereits im Jahr 2016 wurde der Gesetzgeber zu einer Neuregelung der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen für Unternehmensvermögen verpflichtet, da die bisherigen Regelungen in weiten Teilen als verfassungswidrig eingestuft wurden. Doch auch die geänderte, derzeit geltende Gesetzesfassung wird ...

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 23. Januar 2020 Änderungen an IAS 1 zur Darstellung des Abschlusses veröffentlicht. Die Änderungen betreffen dabei die Unternehmen, die ihre Jahres- und Konzernabschlüsse ...

Sonderrundschreiben Dezember 2019

Sonderinformation 25. November

Newsletter IV 2019