IMMER EINHUNDERT PROZENT

Informiert.

Aktueller Stand zur Neuregelung der Erbschaftsteuer

Bereits Ende 2014 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die erbschaftsteuerlichen Regelungen zur Begünstigung des Betriebsvermögens nicht in jeder Hinsicht mit der Verfassung vereinbar sind (vgl. GKK PARTNERS Newsmeldung vom 18. Dezember 2014). Das Gericht hat dem Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 30. Juni 2016 eine verfassungskonforme Neuregelung zur Begünstigung von Betriebsvermögen zu verabschieden.

Seitdem wächst der politische Druck auf Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. Der im Juni 2015 veröffentlichte Referentenentwurf (vgl. GKK PARTNERS Newsmeldung vom 17. Juni 2015 wird in Fachkreisen kontrovers diskutiert. Auch der Bundesrat sieht die verfassungsrechtlichen Fragen derzeit noch nicht abschließend geklärt und hat einige Änderungen angeregt.

Aktuell ist noch nicht bekannt, welche Änderungen im überarbeiteten Gesetzesentwurf berücksichtigt werden.

Da eine Rückwirkung der Neuregelung derzeit nicht ausgeschlossen werden kann, sollte in Schenkungsverträgen ein entsprechender Widerrufsvorbehalt eingefügt werden, sodass die Schenkung rückgängig gemacht werden kann, falls die steuerlichen Konsequenzen nicht jene sind, die von Gesetzes wegen im Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung zugrunde zu legen waren.

Hinweis: Wir empfehlen allen unseren Mandanten, die grundsätzlich eine Übertragung in Erwägung ziehen, zusammen mit uns zu prüfen, ob sich aus den aktuellen Entwicklungen Handlungsbedarf ergibt.

Zurück