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Bundesrat beschließt das Jahressteuergesetz 2015 sowie die Verschärfung der Selbstanzeige

In der letzten Plenarsitzung des Jahres hat der Bundesrat am 19. Dezember 2014 wie erwartet der Verschärfung der Vorschriften zur Selbstanzeige zugestimmt. Damit treten die verschärften Regelungen zur Selbstanzeige wie geplant ab dem 1. Januar 2015 in Kraft (vgl. hierzu die GKK PARTNERS Sonderinformation vom 31. Oktober 2014).

Auch das so genannte Jahressteuergesetz 2015 fand die Zustimmung der Länder – damit verzichtete der Bundesrat auf die im Vorfeld geforderte Anrufung des Vermittlungsausschusses. Zum Inhalt des Jahressteuergesetzes 2015 vgl. die GKK PARTNERS Informationen vom 15. Dezember 2014 und vom 19. November 2014.

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