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Deutschland und Singapur vereinbaren die Verbesserung der steuerlichen Zusammenarbeit im Bereich des Informationsaustausches

Deutschland und Singapur haben sich darauf geeinigt, ihre Zusammenarbeit zur Vermeidung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung zu verbessern. Die Staaten haben vereinbart, den international vereinbarten Standard für Informationsaustausch gemäß OECD-Musterabkommen 2005 entsprechend in ihr Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung aufzunehmen.

Damit wird der Informationsaustausch wie folgt erweitert:

  • Der Informationsaustausch beschränkt sich in Zukunft nicht mehr nur auf die Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, sondern betrifft sämtliche Steuerarten.
  • Die Ansässigkeit des Steuerpflichtigen spielt für den Austausch von Informationen keine Rolle mehr.
  • Die Informationsbeschaffung muss auch dann erfolgen, wenn der ersuchte Staat die erbetenen Informationen selbst nicht für steuerliche Zwecke benötigt.
  • Das Bankgeheimnis schränkt den Austausch von Informationen nicht ein.

Das Abkommen tritt nach nationaler Ratifizierung beider Staaten in Kraft.

Dies teilte das BMF in seiner Pressemitteilung vom 14.10.2012 mit.

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