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E-Bilanz – rechtzeitig handeln

Nach langen Diskussionen ist es nun so weit: Die E-Bilanz kommt. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, sind für steuerliche Zwecke gemäß § 5 b EStG Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen nach vorgeschriebenem Datensatz in elektronischer Form („E-Bilanz“) einzureichen. Allerdings wird es nach dem BMF-Schreiben vom 28. September 2011 nicht beanstandet, wenn Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für 2012 noch in Papierform und nach dem bisherigen Gliederungsschema übermittelt werden. Spätestens ab dem 1. Januar 2013 wird es dann aber ernst.

 

Die E-Bilanz bedeutet deutlich mehr als nur eine technische Umstellung. Erstmals wird nämlich eine steuerliche Gliederung für die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, die sog. Taxonomie, vorgegeben. Die Taxonomie ist aufgrund ihres hohen Detailierungsgrads die zentrale Heraus­forderung der E-Bilanz.

 

Die wesentlichen Neuerungen im Überblick

 

Wer ?

Alle bilanzierenden Unternehmer und Unternehmen sind zur elektronischen Übermittlung ihrer steuerlich relevanten Daten verpflichtet.

 

Auch steuerbegünstigte Körperschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Betrieben gewerblicher Art sowie in Deutschland gelegene Betriebsstätten ausländischer Unternehmen, die eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für diese Betriebsstätte aufstellen, sind von der Neuregelung betroffen.

 

Wann ?

Grundsätzlich ist die E-Bilanz erstmals in 2013 für das Jahr 2012 einzureichen, aber aufgrund der Nichtbeanstandungsregelung der Finanzverwaltung können Bilanz und Gewinn- und Verlust­rechnung für 2012 noch in Papierform und in der gewohnten Form abgegeben werden. Die Daten für das Jahr 2013 sind dann in 2014 verpflichtend elektronisch und in der vorgeschriebenen Taxonomie zu übermitteln.

 

Bei den o. g. steuerbegünstigten Körperschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit Betrieben gewerblicher Art sowie in Deutschland gelegene Betriebsstätten ausländischer Unternehmen verschiebt sich die erstmalige verpflichtende Übermittlung der E-Bilanz auf Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.

 

Was ?

Die Finanzverwaltung hat festgelegt, welche Mindestdaten elektronisch zu übermitteln sind. Der Mindestumfang der zu übermittelnden Daten kann über die Internetseite www.esteuer.de abgerufen werden. Es handelt sich um ein Stammdaten-Modul und ein Jahresabschluss-Modul. Während im Stammdaten-Modul grundlegende Informationen wie z. B. Rechtsform, Sitz des Unternehmens oder Steuernummer auszufüllen sind, enthält das Jahresabschluss-Modul ein Datenschema zur Übermittlung der erforderlichen Finanzberichte. Zu den Muss-Bestandteilen ab 2014 zählen:

 

  • Handelsrechtliche Bilanz inkl. Überleitungsrechnung oder eine Steuerbilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung

Nach 2014 werden noch weitere Berichte erforderlich sein, und zwar:

  • Ergebnisverwendung
  • Kapitalkontenentwicklung
  • Steuerliche Gewinnermittlung bei Personengesellschaften

 

Wie ?

Die Übermittlung der Daten muss im XBRL-Datenformat erfolgen.

 

 

Checkliste für die nächsten Schritte  

  • Erfüllt Ihr bisheriger Kontenrahmen den Mindestumfang der Finanzverwaltung?
  • Unterstützt Ihr Rechnungslegungssystem eine parallele Rechnungslegung (Handelsrecht und Steuerrecht)?
  • Ist Ihr Buchhaltungssystem für die Datenübermittlung XBRL-konform?
  • Verfügt Ihr Personal in der Buchhaltung über ausreichendes Wissen bzgl. der anstehenden Neuregelungen?

Falls Sie eine der Fragen mit "Nein" beantworten, sollten Sie Ihren Softwareanbieter ansprechen und ein Gespräch mit GKK PARTNERS suchen.

  

GKK PARTNERS unterstützt Sie unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Bestandsaufnahme (betroffene Gesellschaften,  Erstellung einer Steuerbilanz oder Überleitungsrechnung, eingesetzte Kontenpläne, etc.)
  • Bestimmung der relevanten Taxonomiepositionen
  • Beratung bei der Entscheidung zu Wahlrechten
  • Schulung der Mitarbeiter bezüglich der neuen Prozesse und Systeme

  

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