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Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen: Buchführung muss umgestellt werden

Bilanzierende Unternehmen müssen (bis auf wenige Ausnahmen) ihre Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung künftig auf elektronischem Weg (E-Bilanz) an die Finanzverwaltung übermitteln. Die Neuregelung ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Für das erste Wirtschaftsjahr, das nach dem 31. Dezember 2011 beginnt, wird es von der Finanzverwaltung allerdings nicht beanstandet, wenn die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung - wie bisher - in Papierform abgegeben wird.

Für Unternehmen ohne vom Kalenderjahr abweichendem Wirtschaftsjahr sind somit spätestens für das Jahr 2013 E-Bilanzen abzugeben, sodass die Buchführung – falls noch nicht geschehen - spätestens im Januar 2013 umgestellt werden muss. Die tatsächlichen Dimensionen der Umstellungen (gegebenenfalls ist die Neueinrichtung mehrerer Konten erforderlich) können nur im jeweiligen Einzelfall festgestellt werden. Durch eine frühzeitige Anpassung des unterjährigen Buchungsverhaltens lassen sich gegebenenfalls zeit- und kostenintensive Nacharbeiten bei der Jahresabschlusserstellung vermeiden.

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