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Kommt das neue DBA Deutschland-Schweiz oder nicht?

Zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz besteht Einigkeit: mit dem abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschland-Schweiz soll das Thema Steuerhinterziehung deutscher Staatsbürger in der Schweiz der Vergangenheit angehören. Unversteuerte Altvermögen sollten mit einer einmaligen Abgabe zwischen 19 und 34 Prozent des Kapitals pauschal versteuert werden. Die künftige Besteuerung der Kapitaleinkünfte Deutscher in der Schweiz soll durch Einführung einer Abgeltungssteuer sichergestellt werden, die der Höhe nach der deutschen Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte entspricht.

Das Abkommen muss jedoch noch durch den Deutsche Bundesrat. Aufgrund der dortigen Mehrheitsverhältnisse ist derzeit noch unklar, ob das Abkommen wie geplant zum 1. Januar 2013 in Kraft treten wird. Die bisher ablehnenden Bundesländer Baden-Württemberg, Hamburg und Rheinland-Pfalz signalisierten allerdings unter der Voraussetzung ihre Zustimmung, dass nicht der 1. Januar 2013 als Stichtag für die Meldeverpflichtung der Schweiz in Kraft tritt, sondern bereits alle Anleger, die im Herbst 2012 ein entsprechendes Konto oder Depot in der Schweiz unterhalten haben, pauschal und anonym besteuert werden oder namentlich nach Deutschland gemeldet werden. Hierdurch sollen kurzfristige Ausweichstrategien verhindert werden.

Der Bundesrat plant, Mitte Oktober über das Abkommen abzustimmen. Erst dann wird sich entscheiden, ob das Abkommen mit der Schweiz zum 1.1.2013 in Kraft treten wird oder nicht.

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