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Kommt die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige?

Die schwarz-gelbe Regierungskoalition will alle Selbstständigen zur Rentenversicherung verpflichten. Uneinig ist man sich lediglich noch über den Weg.

Jeder 10. Solo-Selbstständige ist von Altersarmut bedroht. Ein zu geringes Nettoeinkommen lässt meist nicht zu, Rücklagen für die Altersvorsorge anzusparen. Das Einkommen von etwa einem Drittel der Selbständigen liegt unter der relativen Armutsgrenze (60 % des durchschnittl. Nettoeinkommens). Aber auch die Besserverdienenden legen durchschnittlich nur bis zu 5 % ihres Vermögens für die Altersvorsorge an. Damit sorgen Selbständige allgemein weniger für's Alter vor als Arbeitnehmer.

Diese alarmierende Erkenntnis des Mannheimer Forschungsinstituts Ökonomie und Demographischer Wandel beschäftigt nun die Bundesregierung. Denn während etwa Handwerker, Hebammen und Lehrer rentenversicherungspflichtig und Freiberufler wie Ärzte, Apotheker oder Architekten Pflichtmitglieder in Versorgungswerken sind, werden rund 75 % aller Selbstständigen von keinem Rentenversicherungssystem erfasst.

 

Mancher Selbstständige bleibt dennoch gelassen - schließlich bekommt jeder Bundesbürger ein Minimum im Alter garantiert. So ist natürlich auch die Motivation zur Eigenvorsorge begrenzt, wenn die Früchte der eigenen Vorsorge später im Alter gegen die Grundsicherung aufgerechnet werden.

 

Union will Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern

 

Zwar gibt es noch keine konkreten Beschlüsse, doch die Pläne reifen. Nach Einschätzung des Vorsitzenden der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß, muss ein wirksamer Schutz vor Altersarmut für Selbstständige geschaffen werden. Dies wäre unbürokratisch durch eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu lösen.

 

Ziel und Umfang der geplanten Versicherung

Diese Pflichtversicherung sollte solange bestehen, bis Ansprüche auf eine Altersrente über dem Grundsicherungsniveau erworben wurden. Der versicherte Selbstständige könnte ab diesem Zeitpunkt frei wählen, wie er seine weitere Alterssicherung gestalten wolle. Wer über ein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert ist, könnte befreit werden. Die Vorsorge soll bei Erreichen der Altersgrenze als Rente ausgezahlt werden. Ein  späterer Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung würde so wirksam ausgeschlossen.

 

Union und FDP sind sich noch nicht einig

Wie die für gewöhnlich „gut unterrichteten Kreise“ berichten, hat sich auch Ministerin Ursula von der Leyen für eine Pflichtversicherung in der Rentenversicherung ausgesprochen. Doch es gibt mehrere Wege: Die FDP stellt sich auch eine grundsätzliche Pflicht zur Versicherung vor. Sie will aber den Weg (private Altersvorsorge oder gesetzliche Rentenversicherung) von den Betroffenen selbst wählen lassen. Dies würde allerdings wiederum einen höheren bürokratischen Aufwand nach sich ziehen. Denn in jedem Einzelfall müsste dann überprüft werden, ob der abgeschlossene Altersvorsorgevertrag das Grundsicherungsniveau erreicht.

 

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