IMMER EINHUNDERT PROZENT

Informiert.

Referentenentwurf des BMF zum Steueränderungs- und Anpassungsgesetz Kroatien veröffentlicht

Am 20. März 2014 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (StÄnd-AnpG-Kroatien) veröffentlicht. Die geplanten Neuregelungen sollen nach erfolgreichem Gesetzgebungsverfahren grundsätzlich zu Jahresbeginn 2015 in Kraft treten.

Wir möchten Sie im Folgenden kurz über die geplanten Änderungen informieren:

1. Wesentliche Änderungen und Vereinfachungen

    • Zur Vereinfachung der Ermittlung von Veräußerungsgewinnen beim Handel mit Fremdwährungsbeträgen soll ab 2015 wieder die FiFo-Methode (First-in-first-out) zulässig sein.
    • Um die Besteuerung von Offshore-Windparks und Erträge aus deren Errichtung sicherzustellen, ist vorgesehen, den Inlandsbegriff im Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuergesetz zu erweitern.
    • Zudem ist geplant, die steuerliche Behandlung von Anlagemodellen im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung von Lebensversicherungen und sog. „dread disease“-Versicherungen (Schwere-Krankheiten-Vorsorge) zu verschärfen.
    • Die bisher nur für stationäre Rehabilitations-Einrichtungen geltende Freistellung von der Gewerbesteuer soll mit dem StÄnd-AnpG-Kroatien auf ambulante Einrichtungen erweitert werden.
    • Außerdem soll für Arbeitsmarktdienstleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und III (insbesondere Eingliederungsleistungen und Leistungen zur aktiven Arbeitsförderung) eine umsatzsteuerliche Befreiung eingeführt werden.
    • Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Behandlung von Altersvorsorgebeiträgen, die steuerliche Erfassung der Veräußerung von Dividendenansprüchen und den Bereich der Lohnsteuer.

2. Redaktionelle Änderungen

Neben einigen redaktionellen Änderungen in Folge der Reform des Reisekostenrechts ist unter anderem eine Neuregelung der Anwendungsvorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetztes sowie des Gewerbesteuergesetzes vorgesehen.

3. Anpassungen an EU-Recht

    • Mit dem StÄnd-AnpG-Kroatien setzt das BMF die Richtlinie RL 2013/13/EU zum Beitritt Kroatiens zur EU und dem damit einhergehenden Änderungsbedarf von EU-Richtlinien in nationales Recht um. Davon betroffen sind insbesondere Ausnahmeregelungen zur Kapitalertragsteuer und zum Steuerabzug bei Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener EU Mitgliedsstaaten. Unter anderem wird der Geltungsbereich der Mutter-Tochter-Richtlinie auf Kroatien erweitert. 
    • Außerdem wird das Umwandlungssteuergesetz an die kodifizierte Fusionsrichtlinie angepasst.

Zurück