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Rückkehr der Vermögensteuer?

Die SPD-regierten Bundesländer Baden-Württemberg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz arbeiten derzeit zusammen mit dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) an einem Gesetzesentwurf zur Wiedereinführung einer Vermögensteuer. Erste Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe sind nun bekannt geworden:

  • Die Vermögensteuer soll auf das Vermögen von natürlichen Personen und Kapitalgesellschaften erhoben werden. Soweit natürliche Personen an einer vermögensteuerpflichtigen Kapitalgesellschaft beteiligt sind, ist geplant, die Vermögensteuer zu je 50 Prozent auf Gesellschaft und die Gesellschafter aufzuteilen.
  • Es ist ein Steuersatz von einem Prozent vorgesehen.
  • Angedacht ist für natürliche Personen ein (abschmelzender) Freibetrag von 2 Millionen Euro (bei Ehepaaren von 4 Millionen Euro), für Kapitalgesellschaften jedoch nur ein Freibetrag von 200.000 Euro.
  • Das Vermögen soll – anders als im alten Recht – zu Verkehrswerten bewertet werden. Dabei wird aller Voraussicht nach das für die Erbschaftsteuer eingeführte Bewertungsrecht zur Anwendung kommen.

Nach Einschätzung der Arbeitsgruppe wären von der geplanten Vermögensteuer bundesweit ca. 150.000 natürliche Personen und ca. 160.000 Kapitalgesellschaften betroffen. Es wird mit Steuermehreinnahmen von rund 11,5 Milliarden EUR gerechnet.

Da die Wiedereinführung der Vermögenssteuer sowohl im Bundesrat als auch im Bundestag einer Mehrheit bedarf und die Befürworter der Vermögensteuer eine solche derzeit nicht haben, ist zwar mit einer kurzfristigen Einführung der Vermögensteuer nicht zu rechnen. Allerdings wird das Thema „Einführung einer Vermögenssteuer“ im diesjährigen Bundestagswahlkampf sicherlich eine nicht unerhebliche Rolle spielen.

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