IMMER EINHUNDERT PROZENT

Informiert.

Vorschläge der Länder für ein Steuervereinfachungsgesetz

Über die Parteigrenzen hinweg planen die Bundesländer Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Hessen und Bremen laut einer Pressemitteilung des Hessischen Finanzministeriums vom 25.10.2012, dem Bundesrat einen Entwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz zuzuleiten.

Die Pressestelle des Hessischen Finanzministeriums veröffentlichte ein Übersichtspapier mit den folgenden elf Vorschlägen:

    1. Erhöhung der Pauschbeträge für behinderte Menschen, Neuregelung des Einzelnachweises tatsächlicher krankheits- und behinderungsbedingter Kosten und Dauerwirkung der Übertragung des Pauschbetrags eines behinderten Kindes auf die Eltern (§ 33b EStG)
    2. Vereinfachungen beim Abzug und Nachweis von Pflegekosten (§ 33 EStG, § 64 EStDV)
    3. Steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen einfacher und betrugssicherer gestalten (§ 33a Absatz 1 EStG)
    4. Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (§ 9a EStG)
    5. Pauschalierung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b, § 9 Absatz 5 EStG)
    6. Zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuerabzugsverfahren (§ 39a EStG)
    7. Steuerfreiheit von Arbeitgeberleistungen zur Kinderbetreuung an die steuerliche Behandlung der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben angleichen (§ 3 Nummer 33 EStG)
    8. Senkung der 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge (§ 8 Absatz 2 Satz 9 EStG)
    9. Sockelbetrag von 300 Euro bei der Steuerermäßigung für Handwerkerrechnungen (§ 35a Absatz 3 EStG)
    10. Wegfall der steuerlichen Ausnahmen für Initiatorenvergütungen, sog. „Carried Interest“ (§§ 3 Nummer 40a und 18 Absatz 1 Nummer 4 EStG)
    11. Vereinfachung des Verlustabzugs bei beschränkter Haftung (§ 15a EStG)

Die Finanzminister der o.g. Bundesländer  sind zuversichtlich, dass der Bundesrat die Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag beschließen wird.

Zurück