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mit persönlichem Einsatz und Leistung

Immobilien

Wir unterstützen Sie kompetent bei der steuerlichen Gestaltung von Immobilieninvestitionen.

Häuser, Eigentumswohnungen, Gewerbeimmobilien, Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen gelten als wertbeständige Geldanlage und stellen einen bedeutenden Teil des Vermögens dar.

Sowohl im Bereich großer Privatvermögen als auch im Anlagevermögen von Unternehmen bestehen verschiedene Möglichkeiten der Steueroptimierung.

Die Komplexität und die wachsende Entwicklungsdynamik der Immobilienmärkte erfordern hierfür jedoch spezifisches Wissen und durchdachte Entscheidungen über den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie hinweg. Unsere erfahrenen Steuerberater unterstützen Sie kompetent und mit Weitblick, eine für Ihre Bedürfnisse optimale Entscheidung zu treffen. In sämtlichen steuerlichen Belangen rund um das Thema Immobilien stehen wir Ihnen gerne zur Seite.


Unsere Leistungen zur Gestaltungsberatung im Rahmen von Immobilien im Überblick:

  • Steuerliche Beratung bei Erwerb und Veräußerung von Immobilien (Einkommen-, Körperschaft-, Grunderwerb-, Umsatzsteuer)

  • Steuerliche Beratung bei Vermietung, Verpachtung oder Selbstnutzung

  • Beratung bei Renovierung und Sanierung

  • Beratung zur Optimierung der Grunderwerbsteuer

  • Steuerliche Prüfung Immobilienkaufvertrag

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Immobilien

  • Gewerblicher Grundstückshandel

  • Abschreibungsmöglichkeiten | AfA

  • Immobilienbewertung für Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer

  • Rendite- und Tilgungsberechnungen

Wesentliche Steuern im Immobilienbereich

Im Zusammenhang mit Erwerb und Finanzierung, Besitz und Veräußerung oder Übertragung von Immobilien gibt es eine Vielzahl an wirksamen Gestaltungsmöglichkeiten, die Beachtung finden sollten.

Einkommensteuer Körperschaftsteuer

Mieteinahmen unterliegen in Abhängigkeit des Eigentümers der Einkommensteuer oder der Körperschaftsteuer. Hier gibt es eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, durch die Ihre langfristig angestrebten Ziele mit einer deutlich reduzierten Steuerlast erreicht werden können.

Der Verkauf von Immobilien des steuerlichen Betriebsvermögens ist immer steuerpflichtig. Dagegen ist der Verkauf aus dem Privatvermögen nur dann zu versteuern, wenn die Haltedauer 10 Jahre nicht übersteigt. Bei der Planung des Investments ist dies ein entscheidendes Kriterium.

Grunderwerbsteuer

Mit einer Belastung in Höhe von bis zu 6,5% des Kaufpreises – die Höhe des Steuersatzes variiert je nach Bundesland – stellt die Grunderwerbsteuer einen erheblichen der Teil der anfallenden Kaufnebenkosten dar und sollte bei jeder Transaktion berücksichtigt werden. Grunderwerbsteuer wird aber nicht nur bei der unmittelbaren Übertragung von Immobilien fällig, sondern auch bei der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen oder bei der Umstrukturierung von Unternehmen besteht die Gefahr des Anfalls von Grunderwerbsteuer. Oftmals ist die Transaktionsstruktur entscheidend, um die Steuer zu vermeiden oder zu verringern.

Umsatzsteuer

Grundsätzlich unterliegen der Verkauf und die Vermietung von Immobilien nicht der Umsatzsteuer. Der Gesetzgeber ermöglicht es dem Steuerpflichtigen aber unter bestimmten Voraussetzungen zur Umsatzsteuer zu optieren. Wir unterstützen Sie gerne bei der Frage, ob die Voraussetzungen für eine solche Option vorliegen und ob sie im konkreten Fall sinnvoll ist.

Grundsteuer

Nicht zu verwechseln mit der Grunderwerbsteuer ist die Grundsteuer, eine für Immobilienbesitzer jährliche Zahlungsverpflichtung, deren Höhe individuell bestimmt wird. Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war der Gesetzgeber angehalten, die Grunderwerbsteuer neu zu regeln. Diese Neuregelung tritt ab dem Jahr 2025 erstmals in Kraft. Bis dahin sind alle in Deutschland belegenen Grundstücke neu zu bewerten. Gerne stehen wir als kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um diese Neubewertung zur Verfügung.

Erbschaftsteuer Schenkungsteuer

Sobald Immobilien unentgeltlich übertragen werden, greifen die Bestimmungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes. In der Vergangenheit unterlag das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht laufenden gesetzlichen Änderungen, da bisherige Vorschriften als verfassungswidrig eingestuft wurden. In diesem Bereich gibt es zahlreiche Fallstricke aber auch Gestaltungsmöglichkeiten, um die anfallende Steuerlast zu minimieren, z.B. die Ausnutzung von Freibeträgen durch vorweggenommene Erbfolge, Testamentsgestaltungen und Vermächtnis- oder Nießbrauchslösungen.

Ihre Werte sind in Immobilien angelegt und Sie fragen sich, welche steuerlichen Aspekte – generell und im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen – dabei zu beachten sind? Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und beraten Sie individuell nach Ihren langfristigen unternehmerischen und privaten Zielen – Wir möchten mit Ihnen Gemeinsam Zukunft Gestalten.

 

 

Wir beraten Sie sehr gerne bei der steuerlichen Gestaltung von Immobilieninvestitionen und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme

Dr. Michael Hoheisel

Diplom-Kaufmann
Steuerberater
Partner

 

 

Christian Berger

Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Partner