Beim Verkauf eines Unternehmens steht häufig eine zentrale Entscheidung an: Soll der Käufer die Anteile an der Gesellschaft übernehmen (Share Deal) oder sollen einzelne Vermögenswerte und Verbindlichkeiten übertragen werden (Asset Deal)? Beide Varianten haben steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Implikationen, die je nach Perspektive unterschiedlich zu bewerten sind. Nachfolgend geben wir einen strukturierten Überblick aus Sicht von Verkäufern und Käufern.
Die Sicht des Verkäufers
Für Verkäufer ist der Share Deal in vielen Fällen die bevorzugte Struktur. Der Grund: Beim Verkauf von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft sind die steuerlichen Rahmenbedingungen in der Regel günstiger als bei einem Asset Deal. Unter bestimmten Voraussetzungen fällt auf den Veräußerungsgewinn nur eine geringe oder gar keine Steuer an.
Ein weiterer Vorteil liegt im deutlich einfacheren Transaktionsprozess: Verträge, Mitarbeiter und Lizenzen verbleiben in der Gesellschaft, was die Übertragung erleichtert und den organisatorischen Aufwand reduziert. Share Deals lassen sich daher häufig schneller abwickeln.
Demgegenüber ist der Asset Deal für Verkäufer oft weniger attraktiv. Einzelne Wirtschaftsgüter und Verbindlichkeiten müssen separat übertragen werden, was sowohl administrativ aufwendig als auch steuerlich nachteiliger sein kann. Zudem können beim Verkäufer Restverpflichtungen oder Risiken verbleiben, die nicht übertragen werden.
Die Sicht des Käufers
Für Käufer bietet der Asset Deal in vielen Fällen klare Vorteile. Durch die gezielte Auswahl einzelner Vermögenswerte und Verbindlichkeiten lassen sich Risiken besser steuern. Unerwünschte Altlasten können ausgeschlossen werden.
Ein zusätzlicher Vorteil ist die Möglichkeit der steuerlichen Neubewertung der erworbenen Assets. Dies schafft Abschreibungspotenziale, die die zukünftige Steuerlast senken können. Darüber hinaus lassen sich Teilbetriebsübernahmen oder Carve-Outs im Rahmen eines Asset Deals oft flexibler gestalten.
Im Vergleich dazu bringt der Share Deal aus Käufersicht einige Herausforderungen mit sich. Mit der Übernahme der gesamten Gesellschaft gehen sämtliche Risiken, Verpflichtungen und bilanzielle Besonderheiten auf den Käufer über – auch solche, die häufig erst im Rahmen einer Due Diligence sichtbar werden. Zudem entfallen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten wie eine Neubewertung der Vermögensgegenstände.
Fazit
Ob ein Asset Deal oder ein Share Deal die bessere Wahl ist, hängt stark vom konkreten Einzelfall ab. Beide Varianten sind hinsichtlich der Ziele, der Risikobereitschaft und der steuerlichen Rahmenbedingungen sorgfältig zu prüfen.
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