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Bundesregierung beschließt neue Besteuerung von Investmentfonds und deren Ausschüttungen

Das Bundeskabinett hat am 24. Februar 2016 den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Reform der Investmentbesteuerung (Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 24.02.2016) gebilligt. Ziel ist es, die Besteuerung von Investmentfonds und Anlegern zu vereinfachen.

Der Gesetzesentwurf enthält ein grundlegend reformiertes Besteuerungssystem für Publikums-Investmentfonds.Statt bisher bis zu 33 Besteuerungsgrundlagen brauchen die Anleger für ihre Steuererklärung zukünftig nur noch vier Angaben:

  1. Höhe der Ausschüttung

  2. Wert des Fondsanteils am Jahresanfang

  3. Wert des Fondsanteils am Jahresende

  4. Handelt es sich um einen Aktienfonds, einen Mischfonds, einen Immobilienfonds oder um einen sonstigen Fonds?

Die geplante Reform sieht auch vor, dass auf Fondsebene künftig die inländischen Dividenden und Immobilienerträge versteuert werden. Andere Erträge, wie Zinsen oder Veräußerungsgewinne bleiben weiterhin auf Fondsebene steuerfrei. Fonds, die nicht oder nur sehr wenig ausschütten, sollen vorab eine pauschale Steuer (sog. Vorabpauschale) zahlen. Außerdem sollen Steuervorteile durch sog. Cum‑Cum‑Geschäfte rückwirkend zum 1. Januar 2016 nicht mehr möglich sein.

Privatanleger müssen ihre Ausschüttungen wie bisher mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 % versteuern, ggf. auch mit dem niedrigeren persönlichen Steuersatz. Bei bestimmten Fonds sollen sie aber ab 2018 teilweise steuerfrei sein. Die Steuerfreiheit beträgt dann bei:

  • Aktienfonds 30 %

  • Mischfonds 15 %

  • Immobilienfonds 60 %

  • Immobilienfonds mit überwiegend ausländischen Immobilien 80 %.

Nachteilig für Privatanleger ist ab 2018 die Versteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Fondsanteilen, die vor 2009 angeschafft wurden. Die aus diesen bestandsgeschützten Alt‑Anteilen erzielten Veräußerungsgewinne sind dann insoweit zu versteuern, als sie auf Wertsteigerungen ab 2018 entfallen und einen Freibetrag von EUR 100.000 je Anleger übersteigen.

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