Erbschaftsteuer 2026: Steuervorteile auf dem Prüfstand

Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich noch in diesem Jahr über die Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Erbschaftsteuerregelungen entscheiden. Diese Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen für Ihre Vermögens- und Nachfolgeplanung haben. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über den aktuellen Stand informieren und denkbare Handlungsoptionen aufzeigen.


Die anhängige Verfassungsbeschwerde

Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit im Verfahren 1 BvR 804/22, ob die bestehenden Begünstigungen für Betriebsvermögen gegenüber Privatvermögen mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar sind. Der konkrete Fall betrifft die Erbschaft eines Wertpapierdepots und einer Immobilie, wirft aber grundsätzliche Fragen zur gesamten Systematik der Erbschaftsteuer auf.

Nach mehrfachen Vertagungen wird die Entscheidung nun für das Jahr 2026 erwartet. Das Gericht hatte bereits 2006 und 2014 die damals geltenden Regelungen beanstandet und Nachbesserungen vom Gesetzgeber gefordert.

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die umfangreichen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen noch gerechtfertigt sind. Derzeit können Betriebsvermögen bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (Lohnsummenregelung, Behaltensfristen) zu 85% (Regelverschonung) oder sogar zu 100% (Optionsverschonung) steuerfrei übertragen werden. Bei Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro greifen zusätzliche Abschmelzungsregelungen.


Mögliche Szenarien nach dem Urteil

Je nach Inhalt der Entscheidung sind mehrere Szenarien denkbar:

Das Gericht könnte die bestehenden Regelungen im Grundsatz bestätigen. In diesem Fall wären kurzfristig keine wesentlichen Änderungen zu erwarten.

Wahrscheinlicher erscheint – auch mit Blick auf frühere Entscheidungen – dass das Gericht einzelne Regelungen für verfassungswidrig erklärt, aber deren vorläufige Weiteranwendung bis zu einer gesetzlichen Neuregelung anordnet.

Sollten insbesondere die Begünstigungen für Betriebsvermögen eingeschränkt werden, könnten künftige Unternehmensnachfolgen steuerlich deutlich stärker belastet werden.

Unabhängig von der Gerichtsentscheidung wird derzeit auch politisch über eine Reform der Erbschaftsteuer diskutiert.

Insbesondere stehen die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen im Fokus der Gerechtigkeitsdebatte, da in den letzten Jahren erhebliche Steuerbeträge auf verschontes Vermögen erlassen wurden (2024: ca. 3,4 Mrd. EUR). Die steuerliche Vollverschonung von sehr hohen Erbschaften (>26 Mio. EUR) durch die sog. Verschonungsbedarfsprüfung dürfte vor diesem Hintergrund in der derzeitigen Form wohl keine Zukunft haben.

Daneben gibt es Vorschläge zur Regionalisierung der Erbschaftsteuer sowie zur Einführung höherer Freibeträge für kleinere Erbschaften oder eines lebenslangen Freibetrags.

Insgesamt ist zu erwarten, dass der Gesetzgeber nach der Entscheidung des BVerfG und unabhängig des Ergebnisses kurzfristig Anpassungen vornimmt. 


Handlungsoptionen und Überlegungen für Ihre Nachfolgeplanung

Aufgrund der Unsicherheit über die künftige Rechtslage empfiehlt sich eine zeitnahe Überprüfung bestehender Nachfolge- und Vermögensübertragungsmodelle, insbesondere wenn Betriebsvermögen betroffen ist.

In Fällen, in denen eine Übertragung von Betriebsvermögen geplant ist, kann eine rasche Umsetzung vor einer möglichen Gesetzesänderung sinnvoll sein, um die derzeitigen Verschonungsregelungen zu nutzen.


Fazit

Die bevorstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte erhebliche Auswirkungen auf die steuerlichen Rahmenbedingungen der Vermögensnachfolge in Deutschland haben. Gleichzeitig zeichnet sich bereits eine politische Reformdiskussion ab.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, bestehende Vermögens- und Nachfolgestrukturen frühzeitig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Gerne stehen wir Ihnen für eine individuelle Analyse Ihrer Situation und zur Besprechung möglicher Gestaltungsoptionen zur Verfügung.

 

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