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Körperschaftsteuerliche Auswirkungen durch Gewinnanteile aus einem in US-Dollar geführten Aktienfonds

Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen sind bei Kapitalgesellschaften grundsätzlich steuerfrei. Eine in Deutschland ansässige Kapitalgesellschaft hatte auf US Dollar Basis Investmentfondsanteile erworben. Sie wurden dem Umlaufvermögen zugeordnet. Der Teilwert der Investmentfondsanteile für die Kapitalgesellschaft war zum einen beeinflusst durch die Wertentwicklung des Fonds in US-Dollar, zum anderen durch die Währungskursentwicklung Euro/US-Dollar.

Über den Anlagezeitraum ergaben sich Kurssteigerungen des Fonds in US-Dollar. Die Entwicklung des Euro/US-Dollar Verhältnisses führte in derselben Zeit zu nachhaltigen Währungsverlusten.

Insgesamt verminderte sich so der Teilwert der Investmentfondsanteile. Zu den jeweiligen Bilanzstichtagen nahm die Gesellschaft wie folgt Teilwertabschreibungen vor:

Die in Euro umgerechneten Anschaffungskosten wurden mit den in Euro umgerechneten Kurswerten zum jeweiligen Bilanzstichtag verglichen. Im Jahr der Anteilsveräußerung wurde der in Euro umgerechnete Verkaufserlös dem letzten Bilanzansatz gegenübergestellt. Aufgrund dieser Berechnungen ergab sich für die Gesellschaft auf Euro Basis insgesamt ein erheblicher Verlust.

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. September 2016 (Aktenzeichen I-R-63/15) hat die Gesellschaft in der Steuerbilanz zutreffend Teilwertabschreibungen vorgenommen. Allerdings sind die steuerbilanziellen Auswirkungen der Teilwertabschreibungen und des Veräußerungsverlusts weitgehend durch außerbilanzielle Hinzurechnungen zu neutralisieren. 

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