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Mindestlohnerhöhung und neue Grenzen im Mini- und Midijob ab Oktober 2022

Zum 1. Oktober 2022 erhöht sich der Mindestlohn von EUR 10,45 brutto auf EUR 12,00 brutto pro Arbeitsstunde. Zusätzlich werden die Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobber angehoben.

Die Minijob-Grenze wird von EUR 450,00 auf EUR 520,00 pro Monat angehoben. Ferner wird die Verdienstgrenze bei den Minijobs zukünftig dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass bei Minijobbern zukünftig durchgängig eine Arbeitszeit von wöchentlich 10 Stunden möglich ist.

Die Obergrenze für den Midijob wird von EUR 1.300,00 auf EUR 1.600,00 pro Monat angehoben. Ebenso wird die Formel für die Berechnung der Sozialbeiträge angepasst. Aufgrund dieser Anpassung zahlen Arbeitnehmer zukünftig weniger Sozialbeiträge als bisher, wodurch der volle Beitragssatz für den Arbeitnehmer bei einem Bruttoverdienst von EUR 1.600,00 bei 20% liegt. Für Arbeitgeber hingegen sind künftig höhere Beiträge abzuführen.

Für Midijobber mit einem Einkommen zwischen EUR 450,00 und EUR 520,00 pro Monat wird ein Bestandsschutz eingeführt. Diese Mitarbeiter fallen ab dem 1. Oktober 2022 sozialversicherungsrechtlich nicht in den Minijob, sondern bleiben wie bisher versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Mitarbeiter können sich jedoch von der Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Regelung gilt bis längstens 31. Dezember 2023. Im Rahmen der Rentenversicherung sind diese Mitarbeiter jedoch ab dem 1. Oktober 2022 wie geringfügig Beschäftigte zu behandeln.

In unserem Lohn-Newsletter im September informieren wir Sie ausführlich über die neuen Regelungen.

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