


Steuerliche Maßnahmen im Koalitionsvertrag
Der Koalitionsvertrag mit dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ zwischen Union und SPD vom 9. April 2025 umfasst 144 Seiten. Hier die wesentlichen Punkte zum Steuerrecht:
Unternehmen und Investitionen
- Körperschaftsteuer: ab 2028 Absenkung von derzeit 15 % in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt bis auf final 10 % ab 2033.
- Personengesellschaften: Verbesserungen bei der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) und beim Optionsmodell (§ 1a KStG) für eine rechtsformneutrale Besteuerung.
- Investitions-Booster: degressive Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 % in den Jahren 2025, 2026 und 2027.
- Selbstveranlagung: Körperschaften und Personengesellschaften sollen sukzessive auf Selbstveranlagung umgestellt werden.
Arbeitnehmer
- Die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen soll gesenkt werden.
- Der Solidaritätszuschlag bleibt unverändert bestehen.
- Überstundenzuschläge bei Mehrarbeit sollen steuerfrei gestellt werden.
- Steuerbegünstigte Prämie beim Umstieg von Teilzeit auf Vollzeit.
- Die Pendlerpauschale steigt ab 2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer.
E-Mobilität
- Anhebung der Bruttopreisgrenze bei Dienstwagenförderung auf EUR 100.000.
- Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge.
- Befreiung von der Kfz-Steuer für E-Fahrzeuge bis zum Jahr 2035.
Sonstiges
- Gastronomie: Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf dauerhaft 7 % ab 2026.
- Strom: Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß für alle und Reduzierung der Übertragungsnetzentgelte.
- Rentner: steuerfreier Arbeitslohn von bis zu EUR 2.000 monatlich, wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet.
- Kindergeld: automatische Erhöhung des Kindergeldes, wenn der Kinderfreibetrag angehoben wird, um alle Kinder gleich zu fördern.
- Gewerbesteuer: der Mindesthebesatz steigt von 200 % auf 280 %.
- Landwirtschaft: Widereinführung der Agrardiesel-Rückvergütung.
- Erbschaftsteuer: Kosten für energetische Sanierung geerbter Immobilien sollen steuerlich absetzbar sein.
- Einfuhrumsatzsteuer: Umstellung auf ein Verrechnungsmodell.
- Vereine: Erhöhung der Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe auf EUR 50.000.
- Bonpflicht: auf die verpflichtende Ausgabe von Kassenbons soll verzichtet werden.
Der Koalitionsvertrag 2025 von Union und SPD steckt auch im Steuerrecht voller Ambitionen. Was davon tatsächlich Gesetz wird, bleibt abzuwarten, zumal diese „Groko“ keine Mehrheit im Bundesrat innehat.
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