NACHHALTIGKEITS-BERICHTERSTATTUNG

NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG GEMÄß CSRD

EINE HERAUSFORDERUNG: Für viele mittelständische Unternehmen war „Nachhaltigkeit“ schon immer Teil ihrer gelebten Unternehmenskultur im Umgang mit Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern. Mit der seit Januar 2023 geltenden EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung („Corporate Sustainability Reporting Directive“ - kurz: CSRD), werden große mittelständische Unternehmen zur transparenten Berichterstattung über bestimmte Nachhaltigkeitsthemen verpflichtet. Die konkreten Anforderungen werden dabei in den europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards („European Sustainability Reporting Standards“ – kurz: ESRS) und der EU Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) definiert.

Der Nachhaltigkeitsbericht im Sinne der CSRD ist zwingender Bestandteil des (Konzern-)Lageberichts und unterliegt neben der Pflicht zur Offenlegung auch einer eigenen Prüfungspflicht durch einen Wirtschaftsprüfer bzw. durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen.

Als GKK PARTNERS haben wir uns frühzeitig auf die zusätzlichen Anforderungen vorbereitet, um unsere Mandanten kompetent bei der Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu unterstützen. Unsere Wirtschaftsprüfer und Sustainability-Auditoren begleiten Sie von der ersten Wesentlichkeitsanalyse über die Definition und Einführung von Berichtstrukturen bis hin zum final geprüften Nachhaltigkeitsbericht.

Sind Sie betroffen von der CSRD? Erste Schritte zum Nachhaltigkeitsbericht

Große mittelständische Unternehmen und Konzerne müssen ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr, das am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnt, aufstellen und prüfen lassen. Große Unternehmen bzw. Konzerne sind diejenigen, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien übertreffen:

  • 50 Mio. Umsatzerlöse
  • 25 Mio. Bilanzsumme
  • 250 Mitarbeiter (im Jahresdurchschnitt)

Falls das Unternehmen in einen Konzernabschluss einbezogen wird, kann es ggf. von der Pflicht zum Nachhaltigkeitsbericht befreit sein, wenn das Mutterunternehmen einen konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht aufstellt und offenlegt, welcher ebenfalls der Prüfungspflicht unterliegt.

Als zentraler Startpunkt für die Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gilt die im Standard ESRS 1 definierte sog. „Wesentlichkeitsanalyse“. Diese ermöglicht die Ermittlung derjenigen Nachhaltigkeitsthemen, die für das Unternehmen unter Berücksichtigung seiner konkreten Geschäftstätigkeit bedeutsam sind, da nur über diese auch zu berichten ist. In diesem Zusammenhang gilt das Prinzip der „doppelten Wesentlichkeit“. Zu betrachten ist einerseits, welche Auswirkungen die Unternehmenstätigkeit auf seine Umwelt (also z.B. Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten oder auf die Natur im Allgemeinen) hat. Andererseits muss aber auch ermittelt werden, welche potenziellen Risiken und Chancen sich aus den Nachhaltigkeitsthemen für die Geschäftstätigkeit ergeben. Ist ein Nachhaltigkeitsthema bereits unter einer der beiden Perspektiven als wesentlich einzustufen, muss hierüber berichtet werden.

Wir unterstützen Sie bei allen notwendigen Schritten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – fachlich fundiert und mit Augenmaß.

Unsere Wirtschaftsprüfer und Sustainability-Auditoren begleiten Sie von der ersten Wesentlichkeitsanalyse über die Definition und Einführung von Berichtstrukturen bis hin zum final geprüften Nachhaltigkeitsbericht.

Andreas Bauer | Sustainability Auditor (IDW) | Wirtschaftsprüfer | Partner

UNSERE LEISTUNGEN IM BEREICH DER NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG

Betroffenheitsanalyse

Hier klären wir im ersten Schritt die folgenden Fragen:

  • Wann fallen Sie unter die gesetzliche Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung?
  • Welche Möglichkeiten zur Befreiung von der Berichtspflicht gibt es?

Erste Einschätzung zu den potenziell berichtspflichtigen Nachhaltigkeitsthemen auf Basis der Analyse Ihrer Geschäftstätigkeit

Wesentlichkeitsanalyse

  • Vorbereitung und Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse anhand von Workshops, Stakeholder-Befragungen und Recherchen
  • Ermittlung von Auswirkungen, Risiken und Chancen bei wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen
  • Dokumentation der Ergebnisse

Implementierung eines internen Nachhaltigkeits-Reportings

  • Gemeinsame Erarbeitung der Nachhaltigkeitsziele, -strategien und -maßnahmen
  • Definition und Ermittlung der berichtspflichtigen Kennzahlen und Parameter
  • Unterstützung beim Aufbau der erforderlichen Reportingprozesse

Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte im Rahmen der gesetzlichen Regelungen

Informieren Sie sich jetzt über Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung!

KARRIERE
Scroll down Scroll down