NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG GEMÄß CSRD
EINE HERAUSFORDERUNG: Für viele mittelständische Unternehmen war „Nachhaltigkeit“ schon immer Teil ihrer gelebten Unternehmenskultur im Umgang mit Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern. Mit der seit Januar 2023 geltenden EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung („Corporate Sustainability Reporting Directive“ - kurz: CSRD), werden große mittelständische Unternehmen zur transparenten Berichterstattung über bestimmte Nachhaltigkeitsthemen verpflichtet. Die konkreten Anforderungen werden dabei in den europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards („European Sustainability Reporting Standards“ – kurz: ESRS) und der EU Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) definiert.
Der Nachhaltigkeitsbericht im Sinne der CSRD ist zwingender Bestandteil des (Konzern-)Lageberichts und unterliegt neben der Pflicht zur Offenlegung auch einer eigenen Prüfungspflicht durch einen Wirtschaftsprüfer bzw. durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen.
Als GKK PARTNERS haben wir uns frühzeitig auf die zusätzlichen Anforderungen vorbereitet, um unsere Mandanten kompetent bei der Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu unterstützen. Unsere Wirtschaftsprüfer und Sustainability-Auditoren begleiten Sie von der ersten Wesentlichkeitsanalyse über die Definition und Einführung von Berichtstrukturen bis hin zum final geprüften Nachhaltigkeitsbericht.
Unsere Wirtschaftsprüfer und Sustainability-Auditoren begleiten Sie von der ersten Wesentlichkeitsanalyse über die Definition und Einführung von Berichtstrukturen bis hin zum final geprüften Nachhaltigkeitsbericht.>
Die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit: Umwelt, Soziales & verantwortungsvolle Unternehmensführung sowie deren ESRS Standards
- ESRS E1 | Klimawandel
- ESRS E2 | Umweltverschmutzung
- ESRS E3 | Wasser- und Meeresressourcen
- ESRS E4 | Biologische Vielfalt und Ökosysteme
- ESRS E5 | Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
- Angaben nach Artikel 8 der EU Taxonomie-Verordnung
- ESRS S1 | Eigene Belegschaft
- ESRS S2 | Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
- ESRS S3 | Betroffene Gemeinschaften
- ESRS S4 | Verbraucher und Endnutzer
- ESRS G1 | Unternehmenspolitik