IT AUDIT

IT AUDIT SERVICES

Unsere IT Audit-Services bieten Ihnen eine detaillierte Überprüfung Ihrer IT-Systeme um IT-bezogene Risiken zu identifizieren und die Sicherheit Ihrer Informationswerte und Daten zu erhöhen. Unsere Experten analysieren Ihre IT-Landschaft und überprüfen die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Branchenstandards. Wir liefern Ihnen detaillierte Berichte und Handlungsempfehlungen, um Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben sowie das Sicherheitsniveau Ihrer IT-Systeme zu erhöhen.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre IT-Landschaft zu optimieren und Risiken zu reduzieren.

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Die Prüfung von Softwareprodukten (IDW PS 880)

Für Hersteller von rechnungslegungsrelevanter Software bzw. ERP-Systemen stellt die Softwarebescheinigung (IDW PS 880) ein wesentliches Qualitätsmerkmal dar.

Grundlage für die Erteilung einer Softwarebescheinigung ist der Prüfungsstandard 880 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW). 

WARUM IST EINE PRÜFUNG NOTWENDIG?

Eine aktuelle Softwarebescheinigung stellt insbesondere bei der Gewinnung von Neukunden ein entscheidendes Auswahlkriterium dar. Softwarezertifizierungen nach IDW PS 880 werden in der Praxis häufig als Auswahlkriterium rechnungslegungsrelevanter Software von potentiellen Kunden zugrunde gelegt, um damit einen externen Nachweis zur Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit der Software zu erlangen. 

WAS WIRD GEPRÜFT?

Ziel der Softwareprüfung ist mit hinreichender Sicherheit zu beurteilen, ob das Softwareprodukt bei sachgerechter Anwendung insbesondere gesetzliche und regulatorische Anforderungen erfüllt. Die konkreten zugrundeliegenden Anforderungen und der Prüfungsumfang werden dabei in der Auftragsvereinbarung gemeinsam festgelegt. 

Bei Software mit Bezug zur Rechnungslegung oder dem Internen Kontrollsystem sind dies insbesondere: 

  • Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und die damit verbundenen Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit rechnungslegungsbezogener Programmfunktionen sowie
  • regulatorische Vorschriften zur Rechnungslegung und dem Internen Kontrollsystem.

Dabei kann die Software als Ganzes oder einzelne Module davon Gegenstand einer Softwareprüfung sein.

WIE WIR SIE UNTERSTÜTZEN KÖNNEN:
  • Aufnahme des zu prüfenden Softwareprodukts und der Softwareentwicklungsumgebung
  • Prüfung der Vollständigkeit und Aktualität der Verfahrensdokumentation
  • Beurteilung des Softwareentwicklungsverfahrens einschließlich des Softwarewartungs-, Test- und Freigabeverfahrens
  • Prüfung der Angemessenheit der für das Aufgabengebiet des Softwareprodukts notwendigen Programmfunktionen (Aufbauprüfung) und die Aussagefähigkeit der diesbezüglichen Verfahrensdokumentation
  • Prüfung der sachgerechten programmtechnischen Umsetzung der als angemessen beurteilten Programmfunktionen (Funktionsprüfung)
  • Berichterstattung und Erteilung einer Softwarebescheinigung

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