UNTERNEHMENSBEWERTUNG

UNTERNEHMENSBEWERTUNG VON IHREN WIRTSCHAFTSPRÜFERN IN MÜNCHEN

Unternehmerisches Handeln erfordert in den verschiedensten Situationen die Bewertung von Unternehmen, Unternehmensteilen, oder auch einzelnen Vermögensgegenständen.

Als verlässlicher Berater, neutraler Gutachter oder Schiedsgutachter unterstützen wir unsere Auftraggeber in diesen wichtigen Prozessen als Wirtschaftsprüfer unter Einhaltung der hohen Anforderungen des IDW S1 Standards. In Abhängigkeit vom Bewertungsanlass und der Aufgabenstellung erfolgt die Ermittlung des Unternehmenswertes nach unterschiedlichen Methoden. Dazu gehören zukunftsorientierte (Ertragswertverfahren, Discounted Cash Flow) oder auch marktorientierte (Multiplikatormethoden) Verfahren der Unternehmensbewertung.

Unsere Leistungsschwerpunkte umfassen insbesondere folgende Bereiche:

  • Unternehmensbewertung nach IDW S1
  • Ertragsorientierte Methode der Unternehmensbewertung
  • Steuerliche Methode der Unternehmensbewertung
  • Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen
  • Kaufpreisallokation nach Erwerb eines Unternehmens bzw. von Vermögensgegenständen nach IFRS oder HGB
  • Impairment Test - Bewertung von Vermögensgegenständen im Anlagevermögen

Im Dialog mit Ihnen klären wir Ihre individuellen Bedürfnisse und Methoden für die bevorstehende Unternehmensbewertung.

WANN IST EINE UNTERNEHMENSBEWERTUNG RELEVANT?

Die Gründe für eine Unternehmensbewertung sind vielfältig. Häufig fällt der rechtssicheren Bewertung von Unternehmen oder Unternehmensanteilen aus gesellschafts-, handels- und steuerrechtlichen Gründen eine grundlegende Bedeutung zu.


Dazu gehören beispielsweise Kauf- oder Verkaufsabsichten, das Ausscheiden von Gesellschaftern aus unterschiedlichen Gesellschaftsformen, Unternehmenszusammenschlüsse, Umstrukturierungen sowie Umwandlungen, Schenkungen im Rahmen der Unternehmensnachfolge, Bewertung von Anteilswerten bei Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, Wertausgleichszahlungen im Erbschaftsfall oder auch Sachkapitalerhöhungen.

Insbesondere steuerliche Risiken, die sich aus den Bereichen der Erbschaftsteuer (ErbStG), der Körperschaftsteuer (KStG), der Einkommensteuer (EStG) sowie der Gewerbesteuer (GewStG) ergeben, erfordern ein anerkanntes Bewertungsverfahren. Der durch einen Wirtschaftsprüfer, in seiner Funktion als unabhängiger Gutachter, ermittelte Wert, senkt vorhandene Risiken einer Fehleinschätzung deutlich.

UNTERNEHMENSBEWERTUNG NACH IDW S1

Gleichzeitig gibt es Fälle, die kein umfangreiches Unternehmensbewertungsgutachten nach dem Standard des IDW S 1 zwingend erfordern. Dies könnte im Rahmen vorgelagerter Überlegungen zu Kauf- oder Verkaufsoptionen der Fall sein, wenn es um die Einschätzung der Werte sowie Chancen und Risiken als Grundlage für weitere Entscheidungen geht. Auch bei Überlegungen zur Unternehmensnachfolge im Mittelstand können so ausreichende und objektive Hinweise zur Gestaltung zielführend sein. So wird unter Berücksichtigung des Aufwands und der Kosten der Unternehmenswert als Grundlage für Verhandlungen mit potentiellen Erwerbern ermittelt. Hier unterstützen unsere Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Sie durch eine sachkundige Beratung und hinreichende Beurteilung zum Wert Ihres Unternehmens.

Im Dialog mit Ihnen klären wir Ihre individuellen Bedürfnisse und Methoden für die bevorstehende Unternehmensbewertung. Auf dieser Grundlage beraten wir Sie als Wirtschaftsprüfer über mögliche Verfahren und dem daraus resultierenden Umfang einer erforderlichen und angemessenen Wert-Ermittlung für Sie bzw. für Ihr Unternehmen. Sie möchten mehr zur Bewertung Ihres Unternehmens oder Vermögenswerten erfahren? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Gerne stehen Ihnen unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer für Fragen zur Verfügung.

Sie möchten mehr über Ihre Unternehmensbewertung erfahren?

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