INTERNATIONALES STEUERRECHT

INTERNATIONALE STEUERBERATUNG UND VERRECHNUNGSPREISE

Expertise für grenzüberschreitende Unternehmenstätigkeit:

Im Zuge der fortschreitenden Globalisierung sind immer mehr Unternehmen international tätig und müssen sich mit den unterschiedlichen Steuergesetzen und 
-vorschriften der einzelnen Staaten sowie den zwischen den Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen auseinandersetzen. Die sich hieraus ergebenden steuerlichen Fragestellungen sind häufig sehr komplex und es besteht ein erhebliches Fehlerrisiko.

Unsere erfahrenen Steuerberater unterstützen Sie bei der Bewältigung dieser Herausforderungen.

Wir bieten Ihnen zudem umfassende Beratung bei der Gestaltung Ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten, um sicherzustellen, dass Sie alle steuerlichen Vorteile nutzen, die Ihnen zur Verfügung stehen.

Unsere Lösungen für komplexe steuerliche Herausforderungen im globalen Geschäftsumfeld sind maßgeschneidert.

Unsere Experten verfügen über umfassende Kenntnisse im internationalen Steuerrecht und können Sie bei allen Fragen unterstützen, die sich aus Ihren internationalen Geschäftstätigkeiten ergeben. Lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihre steuerlichen Belange zu vereinfachen und Ihnen die Zeit und Ressourcen zu geben, die Sie benötigen, um Ihr Geschäft erfolgreich zu führen.

Kontaktieren Sie uns gerne, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren.

Eine Beratung ist selbstverständlich jederzeit auch auf Englisch möglich.

WELTWEIT VOR ORT: UNSERE KOOPERATION MIT MORISON GLOBAL

Dank unserer Zusammenarbeit mit dem internationalen Empfehlungsverbund von Morison Global sind wir in der Lage, auch in Bezug auf komplexe grenzüberschreitende steuerliche und handelsrechtliche Fragestellungen eine umfassende Beratung anzubieten und auf das umfangreiche Wissen unserer Morison-Partner zum jeweiligen ausländischen Steuerrecht zurückzugreifen.

OUTBOUND-STEUERBERATUNG – STEUERLICHE STRUKTURBERATUNG BEI DER ENTFALTUNG VON AUSLANDSAKTIVITÄTEN INLÄNDISCHER MARKTTEILNEHMER

Nutzen Sie die steuerlichen Chancen und Vorteile für Ihr Unternehmen optimal und vertrauen Sie auf unsere Beratung und Expertise. Wir wissen, dass eine sorgfältige Planung und Gestaltung Ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten im Ausland von entscheidender Bedeutung ist.

Unsere erfahrenen Expertinnen und Experten stehen Ihnen zur Seite und beraten Sie, ob die von Ihnen geplante Aktivität unter dem Gesichtspunkt der Steueroptimierung als Direktinvestition, über eine Betriebsstätte oder über eine Tochtergesellschaft ausgestaltet wird. Selbstverständlich beraten wir Sie bei Bedarf auch bei der Wahl des optimalen Geschäftsstandortes. Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen in einem vorteilhaften steuerlichen Umfeld agiert und optimal von steuerlichen Vorteilen profitiert.

Zudem beraten wir Sie insbesondere auch

  • bei der steuerlichen Optimierung von Konzernstrukturen
  • bei der Optimierung der Steuerquote Ihres Unternehmensverbunds
  • hinsichtlich der Vermeidung ungewollter Betriebsstätten und
  • beim Kauf ausländischer Gesellschaften und Betriebsteile.

INBOUND-STEUERBERATUNG – STEUERLICHE BERATUNG BEI DER ENTFALTUNG VON INLANDSAKTIVITÄTEN AUSLÄNDISCHER MARKTTEILNEHMER

Investieren Sie als ausländischer Marktteilnehmer in Deutschland, berät Sie unser Expertenteam in allen inländischen Steuerfragen und unterstützt Sie bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten in Deutschland.

In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen auch alle erforderlichen Compliance-Dienstleistungen an. Wir erstellen unter anderem

  • die Betriebsstätten-Buchhaltungen und Steuererklärungen für Ihre inländischen Betriebsstätten oder
  • die Buchhaltung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für Ihre inländischen Tochtergesellschaften.

Darüber hinaus beraten wir Sie auch hinsichtlich Ihrer steuerlichen Pflichten zum Einbehalt von Quellensteuer und deren Rückerstattung.

TRANSFER PRICING / VERRECHNUNGSPREISE

Wir ermitteln für Sie die steueroptimalen Verrechnungspreise für das individuelle Geschäftsmodell Ihres Unternehmens und verteidigen diese im Rahmen von Betriebsprüfungen gegenüber der Finanzverwaltung.

Außerdem erstellen wir – oftmals in enger Zusammenarbeit mit dem internationalen Empfehlungsverbund Morison Global – für Ihre Unternehmensgruppe Verrechnungspreisdokumentationen, die sowohl die nationalen als auch internationalen Anforderungen erfüllen.

WEGZUGS- UND HINZURECHNUNGSBESTEUERUNG

Unsere Experten unterstützen Sie bei der Vermeidung einer Wegzugs- oder Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz. Da diese Besteuerungsarten regelmäßig zu erheblichen Mehrsteuern führen und in der Regel mit hoher Rechtsunsicherheit behaftet sind, sorgen wir durch verbindliche Auskünfte beim Finanzamt für Rechtssicherheit.

LOHNSTEUER UND SOZIALVERSICHERUNGSBESTIMMUNGEN BEI DER ENTSENDUNG VON MITARBEITERN

Für Ihr Auslandsvorhaben möchten Sie ihre Mitarbeiten ins Ausland entsenden? Das kann einerseits äußerst vorteilhaft sein, andererseits aber auch mit erheblichen Herausforderungen einhergehen. Wir unterstützen Sie bei der korrekten Einhaltung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen im Heimat- und Zielland des Mitarbeiters. Dies umfasst

  • die Auswahl des Entsendungsmodells
  • die Beantragung von Identifikations- und Sozialversicherungsnummern
  • die Unterstützung bei Melde- und Registrierungspflichten
  • sowie die Erstellung von Steuererklärungen.

Sie haben noch Fragen zu unseren Leistungen der Internationalen Steuerberatung?

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