Absetzung für Abnutzung bei mittelbarer Grundstücksschenkung

Werden die Mittel zum Erwerb einer Immobilie schenkweise zur Verfügung gestellt, liegt eine sog. mittelbare Grundstücksschenkung vor. Gegenstand der Schenkung ist nicht der zugewendete Geldbetrag, sondern die Immobilie.

In einem solchen Fall hatte die Finanzverwaltung die vom Beschenkten geltend gemachte Abschreibung nicht berücksichtigt. Begründet wurde dies damit, dass die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung um die im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilie geschenkten Geldbeträge zu kürzen sei.

Der Bundesfinanzhof entschied dagegen mit Urteil vom 4. Oktober 2016 (Aktenzeichen IX R 26/15), dass auch im Fall mittelbarer Grundstücksschenkungen der Beschenkte die Regelung des § 11 Abs. 1 S. 1 EStDV in Anspruch nehmen kann, wonach er Abschreibungen auf die vom Schenker getragenen Anschaffungskosten vornehmen kann.

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