Belegvorlage für Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2017

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde für Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2017 die sog. Belegvorhaltepflicht eingeführt. Dies bedeutet, dass Steuerpflichtige erstmalig mit Abgabe ihrer Steuererklärung für 2017 grundsätzlich keine Belege und/oder Aufstellungen mehr einreichen müssen. Die Belege müssen vom Steuerpflichtigen nur noch vorgehalten und auf Aufforderung des Finanzamtes vorgelegt werden können. Dabei liegt der Umfang der Beleganforderung weiterhin im Ermessen der Finanzämter.

Je bedeutender ein steuerlicher Sachverhalt ist, umso eher ist es auch weiterhin sinnvoll, Belege direkt mit der Steuererklärung einzureichen. Um einen solchen Sachverhalt handelt es sich, wenn dieser:

 

  • neu bzw. erstmalig ist;

  • einen außergewöhnlichen (Geschäfts-) Vorfall darstellt;

  • sich gegenüber dem Vorjahr erheblich ändert oder

  • eine spürbare steuerliche Auswirkung nach sich zieht.

Die bayerische Steuerverwaltung hat in Zusammenarbeit mit der Steuerberaterkammer München und Nürnberg sowie der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. Empfehlungen als Orientierungshilfe zur Belegvorlage erarbeitet. Eine Belegvorlage wird z. B. für folgende Sachverhalte empfohlen:

 

  • Erstmalige Zahlung dauernder Lasten; Belegvorlage: Zugrunde liegender Vertrag (über Vermögensübertragung)

  • Erstmalige Geltendmachung eines häuslichen Arbeitszimmers; Belegvorlage: Darstellung der Voraussetzungen, Wohnflächenermittlung, Kostenübersicht

  • Ausländische Einkünfte; Belegvorlage: Nachweis der Besteuerung im Ausland

  • Erstmalige Vermietung; Belegvorlage: Mietvertrag, Kaufvertrag, Ermittlung AfA-Bemessungsgrundlage, Darlehensverträge oder sonstiger Finanzierungsnachweis

Zusätzlich wird empfohlen, möglichst genaue und aussagekräftige Angaben vorzunehmen. Gesamtsummen sollten – wenn möglich – in Einzelpositionen aufgegliedert werden. Als nicht aussagekräftig gilt z. B. die Angabe: Fortbildung EUR 700. Um Rückfragen seitens des Finanzamts zu vermeiden, sollte daher ausführlich Art, Ort und Dauer der Fortbildung angegeben werden (z. B. Ärztekongress Berlin, 18.7 – 23.7.2017, Teilnahmegebühr EUR 700).

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