Entscheidung über Änderungen der Grunderwerbsteuer bei Share Deals auf 2020 verschoben

Die Koalition hat in einer Pressemitteilung vom 24. Oktober 2019 bekannt gegeben, dass über die geplanten Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes zur Schließung vermeintlicher Steuerschlupflöcher bei sog. Share Deals nicht mehr in diesem Jahr entschieden wird.

Nach derzeitiger Gesetzeslage besteht die Möglichkeit durch die Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften auf zwei separate Erwerber, die Grunderwerbsteuer auf den Immobilienbesitz der Gesellschaft vollständig zu vermeiden. Der Gesetzesentwurf hat in erster Linie das Ziel solche Gestaltungen zukünftig zu verhindern (vgl. zum genauen Inhalt unseren Newsletter vom 24. Juli 2018).

Laut Finanzminister Scholz habe sich im Laufe der Beratungen gezeigt, dass für eine vertiefte Prüfung des Entwurfs noch mehr Zeit benötigt wird. Die Beratungen sollen aber im ersten Halbjahr 2020 zum Abschluss gebracht werden.

Damit gelten zunächst weiterhin die bisherigen Regelungen. Allerdings ist trotz dieser zeitlichen Verschiebung nicht vollständig auszuschließen, dass die geplanten Änderungen rückwirkend auf den 1. Januar 2020 eingeführt werden. Insoweit bleiben die anstehenden, weiteren Beratungen abzuwarten. Wir halten Sie hierzu selbstverständlich auf dem Laufenden.

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