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EFRAG veröffentlicht Entwürfe der ESRS für kleine und mittlere Unternehmen

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurden am 22. Dezember 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Damit stehen nun auch offiziell die Regelungen fest, die große Unternehmen spätestens ab dem Geschäftsjahr 2025 bei der Erstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichte beachten müssen. Im Vergleich zu der von der EU-Kommission Ende Juli 2023 angenommenen Version ergaben sich keine inhaltlichen Änderungen mehr.

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), die mit der Ausarbeitung der Nachhaltigkeitsberichtsstandards beauftragt ist, hat am 22. Januar 2024 erstmal auch zwei Entwürfe der für kleinere und mittlere Unternehmen angepassten ESRS veröffentlicht. Der Entwurf der „ESRS for listed small- und medium-sized enterprises (ESRS LSME)“ beschäftigt sich mit den abgespeckten Berichtsstandards, die für kleinere und mittlere, börsennotierte Unternehmen spätestens für Geschäftsjahre ab 2028 anzuwenden sind. Nach Angaben der EFRAG gelten diese ESRS LSME jedoch nur für insgesamt ca. 1.140 kleine und mittlere Unternehmen sowie kleine und nicht komplexe Institute. Zum Vergleich: Die ESRS gelten für EU-weit schätzungsweise ca. 50.000 Unternehmen.

Der Entwurf der „Voluntary ESRS for non-listed small- and medium-sized enterprises (VSME ESRS)“ hingegen ist lediglich als Vorschlag an kleine und mittlere Unternehmen zu verstehen, die auf freiwilliger Basis einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen wollen. Die Unternehmen werden sich in den nächsten Jahren – unabhängig von ihrer Größe – zunehmend mit Anfragen von Geschäftspartnern und Banken zu Nachhaltigkeitskennzahlen konfrontiert sehen. Nach den Vorstellungen der EFRAG könnten die VSME ESRS diese Anfragen weitgehend überflüssig machen. Die Unternehmen könnten stattdessen auf ihre Nachhaltigkeitsberichte verweisen, die VSME ESRS-konform erstellt wurden.

Die Standardentwürfe sind auf der Homepage der EFRAG in englischer Sprache verfügbar und können bis 21. Mai 2024 online kommentiert werden.

Die Umsetzung der sog. “Corporate Sustainability Reporting Directive” (EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung) schreitet somit weiter voran. Bis Mitte 2024 muss der deutsche Gesetzgeber diese in deutsches Gesetz umgesetzt haben. Ein diesbezüglicher Gesetzesentwurf steht jedoch noch aus.

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