Übergangsfristen für Transparenzregister enden zum 31. Dezember 2023

Mit einem Schreiben an die Kammern der rechts- und steuerberatenden Berufe hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) nochmals auf die geltenden gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) hingewiesen. Insbesondere erinnert das Ministerium darin an die Notwendigkeit der Eintragung von Rechtseinheiten im Transparenzregister. Transparenzpflichtig sind sämtliche juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften (§ 20 Abs. 1 GwG). Steuerberater und Wirtschaftsprüfer u.v.a. obliegen in diesem Zusammenhang besondere Sorgfaltspflichten, einschließlich der Identifizierung der wirtschaftlichen Berechtigten ihrer Mandanten und der Überprüfung der im Transparenzregister eingetragenen Daten.

Das BMF weist des Weiteren auch nochmals auf die geltenden gesetzlichen Eintragungsfristen hin. Für die AG, SE und KGaG galt der 31. März 2022, für die GmbH und somit auch die UG (haftungsbeschränkt) sowie Genossenschaften der 30. Juni 2022 und in allen anderen Fällen der 31. Dezember 2022 als Eintragungsfrist.

Eine Ahndung fehlender Eintragungen durch das Bundesverwaltungsamt mit einem Bußgeld sowie öffentlicher Bekanntmachung der Bußgeldentscheidung auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes kann vermieden werden, wenn die Eintragung innerhalb eines Jahres nach Ablauf der vorgenannten Eintragungsfrist nachgeholt wird (vgl. § 59 Abs. 9 GwG). Für Personengesellschaften wie die GmbH [&] Co. KG endet die gewährte Schonfrist somit spätestens zum 31. Dezember 2023.

Falls die Eintragung in das Transparenzregister versäumt wurde, kann das Bundesverwaltungsamt ein Bußgeld von bis zu 150.000,00 € (in besonderen Fällen auch noch höher) verhängen und die Bußgeldentscheidung öffentlich bekanntmachen. Betroffene Rechtseinheiten können dies jedoch teilweise noch vermeiden, wenn die unterlassene Eintragung rechtzeitig nachgeholt wird. Zudem ist darauf zu achten, dass die zu hinterlegenden Daten im Transparenzregister aktuell gehalten und Fehler umgehend berichtigt werden.

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