DIE E-RECHNUNG KOMMT - WIR BEGLEITEN SIE!

DIGITALE CHANCEN NUTZEN | DIE E-RECHNUNG

Mit der Einführung der E-Rechnungspflicht zum 1. Januar 2025 setzt die Bundesregierung im Rahmen des Wachstumschancengesetzes einen wichtigen Schritt zur Modernisierung des Finanzwesens um. Diese Regelung verlangt von Unternehmen, Behörden und öffentlichen Auftraggebern die elektronische Übermittlung von Rechnungen. Nutzen Sie die Chance zur Umstellung auf einen effizienten, schnellen, transparenten und sicheren Prozess Ihrer Rechnungsein- und ausgänge.

Ihre Berechtigung zum Vorsteuerabzug entfällt, sollte der Nachweis und die Kontrolle der Echtheit, Herkunft und Unversehrtheit des Inhalts nicht gegeben sein. Gleiches gilt, wenn der Inhalt und das Format nicht der gesetzlich geforderten Norm entsprechen.

Wir unterstützen Sie verlässlich bei der Umstellung auf die E-Rechnung und bieten umfassende Beratung und Integration in Ihre Prozesse an.

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DIE E-RECHNUNG - AUTOMATISCH PROFITIEREN

Effizienz in Ihren Arbeitsabläufen

Durchgehende, systemübergreifende Prozesse beschleunigen Ihre Abläufe im Rechnungswesen.

Höhere Transparenz

Seien Sie jederzeit auskunftsfähig. Belege sind über die Cloud einsehbar und abrufbar.

Optimiertes Cashmanagement

Durch die transparenten Abläufe und automatisierte Erfassung haben Sie die Zahlungsziele immer im Griff und versäumen z.B. auch keine Skontoabzüge.

Senken Sie doch einfach Ihren Aufwand und reduzieren Ihre Kosten

Im Durchschnitt ist der Rechnungsprozess mit der E-Rechnung mehr als 60% günstiger als die herkömmliche Papierrechnung.

Sparen Sie sich doch Ihre Zeit

Minimieren Sie administrative Arbeiten und schaffen Sie Freiräume für wertschöpfende Tätigkeiten.

EIN PDF IST KEINE E-RECHNUNG

Das herkömmliche PDF wird abgelöst! Oft ein Missverständnis - denn das PDF ...

  • ist nicht bzw. nur bedingt maschinell lesbar - also keine E-Rechnung,

  • behinhaltet kein strukturiertes Datenmodell zur elektr. automatisierten Weiterverarbeitung

  • und entspricht einem reinen Sichtbeleg

FÜR MENSCH UND MASCHINE LESBAR

ZUGFeRD ist ein hybrides Format für elektronische Rechnungen. Die Abkürzung ZUGFeRD steht für „Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland“.

Eine ZUGFeRD-Rechnung besteht aus einer maschinenlesbaren, codierten XML-Datei und einer menschenlesbaren, visuellen Darstellung im PDF/A-3-Standard. Konkret bedeutet das: Eine ZUGFeRD-Rechnung besteht grundsätzlich aus einem XML-Code und wird durch ein klassisches Rechnungsdesign als PDF ergänzt.

ZUGFeRD-Rechnungen folgen der EU-Norm EN 16931 und weisen damit ein einheitliches Datenformat für elektronische Rechnungen auf. Die strukturierten Daten des XML-Codes machen die Rechnungen maschinenlesbar und ermöglichen so eine automatisierte Verarbeitung. Damit erfüllt ZUGFeRD die Anforderungen der E-Rechnung.

 

Machen Sie aus der Pflicht doch gleich die Kür - wir unterstützen Sie bei der reibungslosen Planung und Umsetzung. Bis zur Schulung Ihrer Mitarbeiter.

ALLGEMEINE FRAGEN ZUR E-RECHNUNG

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte – anders als bei einer Papierrechnung oder bei einer Bilddatei wie PDF – in einem strukturierten maschinenlesbaren Datensatz dar. Auf dieser Basis wird eine durchgehend digitale Bearbeitung von der Erstellung der Rechnung bis zur Zahlung der Rechnungsbeträge ermöglicht. Die E-Rechnung muss der Norm EN 16931 entsprechen.

Was bedeutet die Norm EN 16931?

Die Norm EN 16931 definiert die europäische Standardisierung des elektronischen Rechnungsverkehrs. Diese Norm bildet die Grundlage für länderspezifische E-Rechnungsformate, wie in Deutschland die XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.x. Die Norm wird kontinuierlich weiterentwickelt, um den Anforderungen der Wirtschaft gerecht zu werden. Zu den Details der Umsetzung in Deutschland wird im Laufe des Jahres 2024 ein BMF-Schreiben erwartet.

Verpflichtung zur E-Rechnung ab 1. Januar 2025 - Wen betrifft das?

Alle inländischen Unternehmen im B2B-Bereich, die steuerbare und steuerpflichtige Umsätze an andere inländische Unternehmen erbringen oder verkaufen. Nicht betroffen sind Leistungen und Lieferungen, die steuerfrei sind, Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro und der Fahrkartenverkauf.

Welche Übergangsregelungen gelten für den Versand vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027?

In Phase 1 : zwischen 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 gilt

  • Jedes Unternehmen kann E-Rechnungen verschicken.
  • Der Vorrang der Papierrechnung entfällt. Die Papierrechungen dürfen jedoch weiterhin versendet werden.
  • Andere elektronische Formate dürfen Sie nur mit Zustimmung des Empfängers versenden.

In Phase 2: zwischen 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2027 gilt:

  • Sie haben einen Vorjahresumsatz von mehr als 800 Tsd Euro im B2B-Bereich? Jetzt dürfen Sie ausschließlich nur noch elektronische Rechnungen versenden.
  • Ihr Vorjahresumsatz ist geringer als 800 Tsd Euro? Sie dürfen weiterhin Papierrechnungen oder ein anderes elektronisches Rechnungsformat versenden (PDF oder EDI-Verfahren), sofern der Rechnungsempfänger zustimmt.

In Phase 3: ab 1. Januar 2028

Alle Unternehmen im inländischen B2B-Bereich unterliegen der Pflicht zum Versand der elektronischen Rechnungen.

Auf welchem Weg hat die Übermittlung und der Empfang von E-Rechnungen zu erfolgen?

Die Übermittlung einer E-Rechnung muss in elektronischer Form erfolgen. Für die Übermittlung von E-Rechnungen kommen beispielsweise der Versand per E-Mail, die Bereitstellung der Daten mittels einer elektronischen Schnittstelle oder die Möglichkeit des Downloads über ein (Kunden-)Portal in Betracht.

Ab dem 1. Januar 2025 besteht für inländische Unternehmer die Notwendigkeit, eine E-Rechnung empfangen zu können. Hierfür reicht es aus, wenn der Rechnungsempfänger ein E-Mail Postfach zur Verfügung stellt. Die Beteiligten können abweichend hiervon andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

Gibt es rechtliche Anforderungen an die Archivierung von E-Rechnungen?

Ja, E-Rechnungen müssen wie Papierrechnungen nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Abgabenordnung (AO) für zehn Jahre aufbewahrt werden. Dabei müssen sie während der gesamten Aufbewahrungsfrist lesbar und maschinell auswertbar bleiben.

Welche Aufgaben erwarten mich bei meiner Umstellung auf die E-Rechnung?

Um auf E-Rechnungen umzustellen, sollten zunächst Ihre internen Prozesse überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Dazu gehört die Auswahl geeigneter Softwarelösungen und die Schulung Ihrer Mitarbeiter. Zudem sollten Sie Ihre Geschäftspartner informieren und deren Bereitschaft zur Nutzung von E-Rechnungen klären.

Was passiert, wenn ich ab dem 1. Januar 2025 nicht in der Lage bin, eine E-Rechnung zu empfangen?

Als Rechnungsempfänger haben Sie kein Anrecht auf eine alternative Ausstellung einer sonstigen Rechnung durch den Rechnungsaussteller. In diesem Fall gelten die umsatzsteuerrechtlichen Pflichten des Rechnungsausstellers auch als erfüllt, wenn er eine E-Rechnung ausgestellt und sich nachweislich um eine ordnungsgemäße Übermittlung bemüht hat.

Wer kann mich bei der Umstellung auf die E-Rechnung unterstützen?

Ganz einfach: Das Team von GKK PARTNERS.

Unser Team steht Ihnen bei der Umstellung auf E-Rechnungen mit Rat und Tat zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Implementierung geeigneter Softwarelösungen, der Anpassung Ihrer Prozesse und der Schulung Ihrer Mitarbeiter.

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