MITARBEITERBETEILIGUNG

MITARBEITERBETEILIGUNG ALS DAS CORPORATE BENEFIT

Der internationale Wettbewerb um die besten Talente rückt die Thematik einer attraktiven Mitarbeiterincentivierung nicht nur im Startup-Umfeld, sondern auch bei etablierten Unternehmen verstärkt in den Fokus. Dabei steht die Mitarbeiterbeteiligung wie kein anderes Corporate Benefit für eine starke Teilhabe am Unternehmenserfolg mit hohem Bindungsgrad.

Menschen

"ECHTE" ODER SCHULDRECHTLICHE BETEILIGUNG?

Im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen gibt es vielfältige Gestaltungsalternativen, die grundsätzlich miteinander kombinierbar sind. Zu Beginn eines geplanten Incentive-Programms steht stets die Frage, ob die Mitarbeiterbeteiligung via „echter“ gesellschaftsrechtlicher Beteiligung oder alternativ im Rahmen einer virtuellen bzw. schuldrechtlichen Beteiligung strukturiert werden soll. Neben grundsätzlichen Governance-Überlegungen spielen für die Wahl des passenden Mitarbeiterbeteiligungsprogramms nicht zuletzt auch steuerliche Aspekte eine gewichtige Rolle. Insbesondere die Vermeidung einer Dry Income Besteuerung sowie das Besteuerungsregime betreffend künftige Erlöse sind die zentralen Punkte aus steuerlicher Perspektive.

Gerne stellen wir kurz die in der Praxis häufig anzutreffenden Programme vor und begleiten Sie auf dem Weg zum für Sie passenden Mitarbeiterbeteiligungsprogramm. 

Mitarbeiterbeteiligung neu gedacht: Gemeinsam Werte schaffen
Zitatbild

Gerne unterstützen wir Sie rund um die Ausgestaltung Ihres individuellen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms sowie in Ihrer rechtssicheren Umsetzung in enger Abstimmung mit der Finanzverwaltung durch Einholung entsprechender Lohnsteueranrufungsauskünfte. Kommen Sie gerne auf uns zu.



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Mitarbeitershares

MITARBEITER-SHARES NACH § 19a EstG:

  • Echte gesellschaftsrechtliche Beteiligung mit hohem Incentivierungsgrad
  • Vermeidung Dry-Income Besteuerung im Zuteilungszeitpunkt durch Nutzung nachgelagerter Besteuerung
  • Möglichkeit eines bis zum Verkauf der Mitarbeiter-Shares durch den Arbeitnehmer langfristigen Besteuerungsaufschub durch arbeitgeberseitige Haftungsübernahme
  • Besteuerung künftiger Wertsteigerungen mit ca. 28 % und damit Besteuerungsvorteil ggü. klassischen VSOP-Programmen mit Besteuerung bis zu 45 %
  • Überführung bestehender VSOP-Programme in § 19a-Shares steuerlich möglich
Hürdenspringer

NLP-SHARES / HURDLE SHARES

  • Echte gesellschaftsrechtliche Beteiligung an zukünftiger Wertentwicklung als das Instrument langfristiger Incentivierung
  • Vermeidung Dry-Income Besteuerung im Zuteilungszeitpunkt durch Vereinbarung einer negativen Liquidationspräferenz
  • Reduzierung Steuerlast auf künftige Wertsteigerungen auf bis zu 1,5 % ggü. klassischen VSOP-Programmen mit einer Steuerbelastung in Höhe von bis zu 45 %
  • Beteiligung am aktuellen Unternehmenswert durch Ausgleichs-VSOP möglich
  • Überführung bestehender VSOP-Programm in NLP-/Hurdle-Shares kann via VSOP-Cap strukturiert werden
Genussrechte

GENUSSRECHTE

  • Schuldrechtliche Vermögensbeteiligung mit hoher Partizipation am Unternehmenserfolg des Arbeitgebers
  • Vermeidung Dry-Income Besteuerung im Zuteilungszeitpunkt durch Ausgestaltung beteiligungsähnlicher Genussrechte unter den Voraussetzungen des § 19a EstG
  • Besteuerung künftiger Wertsteigerungen mit ca. 28 %
  • Attraktive schuldrechtliche Alternative zu bestehenden VSOP-Programmen
KARRIERE
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