EU-Taxonomie im Fokus: Neue Initiative zur Vereinfachung und Klarstellung gestartet
EU-Taxonomie: regelmäßige Überprüfung der Detailausprägungen (u.a. technische Bewertungskriterien)
Die EU hat eine „Aufforderung zur Stellungnahme zu einer Initiative“ veröffentlicht. Diese soll informieren und die Möglichkeit zur Abgabe von Rückmeldungen bieten.
Die Aufforderung ist zum einen Bestandteil der regelmäßigen Überprüfung der Taxonomie, zum anderen eine politische Reaktion auf die geäußerten Interessenträgerbedenken.
Der Zweck ist, die EU-Taxonomie klarer, praxisnäher, rechtssicherer und kosteneffizienter zu gestalten.
Fokus der Initiative, basierend auf bisherigen Marktfeedback, sind:
- die Reduzierung der Komplexität,
- eine bessere Angleichung an aktualisierte EU-Rechtsvorschriften, und
- die Überarbeitung unklarer oder übermäßig detaillierter technischer Bewertungskriterien, insbesondere der Kriterien zur „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“, sowie
- die konkretere Spezifizierung des Konformitätsnachweises.
Die EU beschreibt die erwarteten Auswirkungen als positiv, insbesondere hinsichtlich praxisnäherer technischer Bewertungskriterien, deren Einhaltung sowie eines erleichterten Zugangs zu grünen Anlage- und Finanzierungsmöglichkeiten.
Zum Monitoring spricht die EU von einer potenziellen Anwendung von Indikationen zur Bewertung von Berichterstattungsqualität, Akzeptanz und Kohärenz, um die Umsetzung nachzuverfolgen.
Die EU plant, die voraussichtliche Übernahme der aus den Rückmeldungen resultierenden Änderungen bis zum zweiten Quartal 2026 zu kommunizieren.
Damit verbunden, jedoch die EU-Taxonomie im Allgemeinen betreffend, ist folgender Hinweis: Die angenommenen, noch nicht final veröffentlichten Anpassungen der Taxonomie (delegierter Rechtsakt und Anhänge) ermöglichen einen Blick auf geplante übergeordnete Vereinfachungen der Taxonomie. Diese können von Unternehmen, die sich auf ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten fokussieren, bereits berücksichtigt und in die Planung integriert werden.
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