Symbol für Kreislaufwirtschaft aus Plastikfolie

Neue Impulse für ESG: Kreislaufwirtschaft stärken, Dekarbonisierung strategisch vorantreiben

Thematische ESG-Impulse: Kreislaufwirtschaft und „Net-Zero“-Standard 2.0

Neben der bestehenden Unklarheit in der politischen Diskussion zu Schwellenwerten für die regulatorische Nachhaltigkeitsberichterstattung gibt es in der freiwilligen Berichterstattung thematische als auch strukturelle Impulse. 

Diese im Folgenden kurz dargestellten Impulse umfassen zwei Kernthemen: Kreislaufwirtschaft und Dekarbonisierung

Schrittweise Beschäftigung mit Kreislaufwirtschaft mittels „Global Circularity Protocol“

Der Weltwirtschaftsrat für Nachhaltige Entwicklung (WBCSD) stellt fest, dass Materialverbrauch und -abfall weiter ansteigen. Die Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen ist demnach für mehr als 55 % der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich. Entsprechend hoch ist die Bedeutung einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft für die Einhaltung globaler Klimaziele. 

Mit dem ersten „Global Circularity Protocol for Business“ stellt der WBCSD ein freiwilliges Rahmenwerk vor, mit dessen Hilfe Unternehmen das Transformationsthema Kreislaufwirtschaft messen, managen und ihre Auswirkungen gegenüber Investoren, Regulatoren, Kunden sowie Partnern entlang der Wertschöpfungskette kommunizieren können. Im Zentrum steht hierbei eine Materialflussbetrachtung.

 

Wissenschaftlich fundierte Dekarbonisierung: Entwurf des “SBTi Corporate Net-Zero Standard“ Version 2.0 in zweiter öffentlicher Konsultation

Die Science Based Targets Initiative (SBTi) stellt mit ihrem Unternehmensstandard den Goldstandard für das Setzen und Implementieren wissenschaftlich fundierter Ziele zur Erreichung unternehmensspezifischer Treibhausgas-Netto-Null-Emissionen (bis spätestens 2050) dar. 

Neben der Festlegung der Ambition werden glaubwürdige Dekarbonisierungshebel aufgezeigt, um die Rechenschaftspflicht zu stärken. 

Grundsätzlich unterscheidet der Standard zwei Unternehmenskategorien (A und B). B-Unternehmen – kleinere Unternehmen aus Ländern mit niedrigem Einkommen – erhalten dabei mehr Flexibilität hinsichtlich der Implementierung.

Die zentralen Elemente des Standards, die Unternehmen bei der strategischen und operativen Umsetzung Orientierung geben, sind:

  • Klarheit hinsichtlich Zweck und Umfang: Aktualisierung des sektorübergreifenden Netto-Null-Rahmens.
  • Zyklische Validierung: dreistufiger Prozess bestehend aus Eingabeprüfung, Erstvalidierung und Erneuerungsvalidierung.
  • Postulierte Ambition: klare Netto-Null-Ambition, eindeutige interne Verantwortlichkeiten sowie eine Verbindung zu einem Übergangsplan mit Transparenz über Abhängigkeiten.
  • Drei Ansätze für Scope-1-Ziele: lineare Emissionsreduktion bis Netto-Null, schrittweise Erhöhung kohlenstoffarmer Aktivitäten oder ein Plan zur Dekarbonisierung von Vermögenswerten („Asset Decarbonization Plan“). Letzterer basiert auf technologischer Bereitschaft und einem unternehmensspezifischen Kohlenstoffbudget, um sektorale Realitäten abzubilden und gleichzeitig wissenschaftliche Integrität zu wahren.
  • Integrität bei kohlenstoffarmem Strom (Scope 2): Verpflichtung zu 100 % kohlenstoffarmem Strom bis spätestens 2040, unter Nutzung vertraglicher Instrumente mit geographischem Bezug. 
  • Fokussiertes und flexibles Scope-3-Rahmenwerk: Konzentration auf wichtigste Emissionsquellen in der Wertschöpfungskette. Ermöglicht Ausschlüsse weniger relevanter Aktivitäten (mit geringeren Auswirkungen und begrenztem Einfluss). Drei Zielsetzungsansätze: Emissionsintensität, Aktivitätsausrichtung und Gegenparteiausrichtung. Zudem wird die begrenzte Nutzung hochwertiger Umweltattributzertifikate (Environmental Attribute Certificates, EACs) thematisiert.
  • Verantwortung für laufende Emissionen: Ein neuer Anerkennungsmechanismus mit zwei Stufen („Recognized“ und „Leadership“), der Unternehmen hervorhebt, die frühzeitig freiwillige Reduktionsmaßnahmen ergreifen. 
  • Offenlegung und Erneuerung: jährliche Fortschrittsberichte mit Darstellung und Begründung von Abweichungen von den geplanten Zielvorgaben sowie skizzierte Korrekturmaßnahmen. 

Die Veröffentlichung des aktualisierten Standards – einschließlich detailliertem Anhang – bietet Unternehmen einen klaren Fahrplan sowie eine fundierte Grundlage, um das Thema Dekarbonisierung aktiv voranzutreiben. 

Sprechen Sie uns an - wir unterstützen Sie gerne in Fragen zu Kreislaufwirtschaft, Dekarbonisierung und ESG

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