Vereinfachte ESRS: EU erhält überarbeiteten Entwurf – weniger Pflichtdaten, mehr Orientierung
Regulatorische Nachhaltigkeitsberichterstattung: wichtiger Meilenstein – Entwurf der „vereinfachten ESRS“ an EU-Kommission zur Entscheidung übergeben
Regulatorische Entwicklungen im Überblick
Die heiß diskutierte regulatorische Nachhaltigkeitsberichterstattung auf europäischer Ebene war in den letzten Monaten von kurzlebigen und teilweise schwer einzuordnenden Informationen geprägt, die teilweise selbst für Experten nur begrenzte sachliche Relevanz hatten.
Es schien zum Teil so, als ob die Fülle an Informationen die Unsicherheit, insb. bei den „neu Berichtenden“ (Berichterstattung ab Geschäftsjahr 2027), weiter erhöhen würde. Der organisatorische Rückhalt für die Thematik kann dadurch abnehmen, und es erinnert teilweise an die Situation vor dem ersten Berichtsjahr 2024, als sich bei manchen Entscheidern eine skeptische „Abwarte-Haltung“ beobachten ließ.
Nun gibt es einen erfreulichen sachlichen Meilenstein: Die EFRAG hat ihre fachliche Stellungnahme zum Entwurf der „vereinfachten ESRS“ an die EU-Kommission übergeben.
Was die „vereinfachten ESRS“ enthalten
Nach der öffentlichen Konsultation wurden Struktur und Inhalt der ESRS – gemäß dem EU-Ziel der Vereinfachung – überarbeitet.
Die standardisierte Nachhaltigkeitsberichterstattung (nach ESRS) wurde somit weiter vereinfacht und klarer strukturiert.
Neben den bereits vorliegenden Informationen zu den „geänderten ESRS“ und dem verbindlichem Feedback zu den ersten ESRS-Berichten der Aufsichtsbehörde haben Berichtende nun weitere Orientierung, um ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung schrittweise zu standardisieren.
Diese jüngste Information zu den „vereinfachten ESRS“ stellt die EFRAG durch hilfreiche Begleitdokumente – bspw. eine Zusammenfassung und ein neues digitales Repositorium (ESRS Knowledge Hub) – zur Verfügung.
Weniger Pflichtdaten – mehr Fokus
Im Zentrum steht eine vereinfachte Wesentlichkeitsanalyse mit dem zentralen Ergebnis der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen. Diese bilden den Kern des Nachhaltigkeitsberichts – begleitet durch eine reduzierte Anzahl von Datenpunkten. Außerdem werden die schrittweisen Einführungen („phase-in“) erweitert.
Verpflichtende Datenpunkte wurden, laut EFRAG, um 61% reduziert.
Als nächstes steht die Verabschiedung dieser „vereinfachten ESRS“ durch die EU-Kommission an.
Unterstützung für Unternehmen
Wir begleiten unsere Mandanten beim schrittweisen Update ihrer bestehenden ESRS-Berichterstattung und Unternehmen, die sich auf die etappenweise Einführung vorbereiten. Hierbei hat sich eine proaktive Auseinandersetzung bewährt – auch um zeitliche und personelle Engpässe zu vermeiden.
Melden auch Sie sich gerne, falls Sie beratende oder prüferische Unterstützung bei Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung benötigen – wir freuen uns auf den Austausch.