Alles rund um unsere Leistungen im Bereich IT-Consulting.
NIS-2-Umsetzungsgesetz in Kraft – sind Sie betroffen?
Das NIS-2-Umsetzungsgesetz ist seit 6. Dezember 2025 in Kraft und setzt neue Maßstäbe für die Cyber- und Informationssicherheit in Deutschland. Mit dem Gesetz gelten nun verbindliche gesetzliche Pflichten für eine deutlich größere Anzahl von Unternehmen. Rund 30.000 Unternehmen sind erstmals verpflichtet, umfassende technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen, um ihre Netzwerke und Informationssysteme zu schützen.
Von einem Risikomanagementsystem über Angriffserkennungen bis hin zu strengen Meldepflichten – die Anforderungen zielen auf ein einheitliches und angemessenes, Sicherheitsniveau in der EU ab.
Nutzen Sie die neuen NIS-2-Anforderungen proaktiv – nicht nur zur Erfüllung Ihrer Compliance-Pflichten, sondern zur nachhaltigen Stärkung Ihrer Cybersicherheit.
Unternehmen im Visier: Risiken im Cyberraum
Täglich werden sensible Informationen ausgetauscht, die Risiken im Cyberraum ausgesetzt sind. Ob Mittelstand oder global agiernde Konzerne - jedes Unternehmen ist ein potenzielles Ziel für Cyberkriminelle.
Das NIS-2-Umsetzungsgesetz: Wie Sie mit GKK Ihre Cybersicherheit verbessern
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes beginnt eine neue Phase der Cybersicherheitsregulierung in Deutschland: Es sorgt für mehr Rechtssicherheit, verschärft zugleich die Verantwortung der Unternehmensleitung und weitet die Pflichten zur Informationssicherheit auf eine Vielzahl mittelständischer Unternehmen aus.
Die Missachtung der vorgeschriebenen Maßnahmen kann nicht nur empfindliche Bußgelder für die Gesellschaft nach sich ziehen, sondern auch persönliche Haftungsansprüche gegenüber der Geschäftsleitung zur Folge haben.
Unsere Wirtschaftsprüfer und zertifizierten IT-Spezialisten von GKK IT-Consulting unterstützen Sie im Rahmen einer NIS-2 Betroffenheitsanalyse sowie bei der anschließenden Umsetzung der gesetzlichen NIS-2-Anforderungen.
Unser Angebot
Betroffenheitsanalyse
Wir analysieren Ihre Unternehmensbereiche und Geschäftseinheiten anhand der komplexen, festgelegten Kriterien des BSIG (n.F.). Dabei berücksichtigen wir neben einer möglichen unmittelbaren Anwendbarkeit auch IT-sicherheitsbezogene Due-Diligence-Anforderungen, die sich zunehmend aus Geschäftsbeziehungen mit regulierten Kunden ergeben und vertraglich relevant werden können. Die Ergebnisse fassen wir übersichtlich in einem Management Letter zusammen und schaffen damit eine angemessene Entscheidungsgrundlage.
GAP-Analyse
Im Falle einer Betroffenheit bewerten wir im Rahmen einer NIS-2 GAP-Analyse, wie gut Ihr Unternehmen auf die festgelegten Anforderungen bereits vorbereitet ist und welche Schritte noch notwendig sind, um die gesetzlichen Anforderungen vollständig zu erfüllen.
NIS-2 Governance & Umsetzung der Maßnahmen
Wir unterstützen Sie bei der effizienten Steuerung und Koordination der NIS-2 Maßnahmen, damit Ihr Unternehmen die Anforderungen schnell und effektiv erfüllt. Dabei begleiten wir Sie bei der erfolgreichen Umsetzung und Dokumentation der geforderten Maßnahmen.
Berichterstattung
Wir gestalten einen für Sie optimalen Prozess zur Berichterstattung an die Aufsichtsbehörde und integrieren diesen in Ihre bestehenden Vorfalls- und Krisenmanagement-Prozesse.
Workshops & Schulungen
Wir bieten passend auf Ihren Bedarf ausgerichtete Schulungen und Workshops zur Cybersicherheit, um Sie und Ihr Team bestmöglich auf die bestehenden Herausforderungen vorzubereiten.