Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen ab dem 1. Januar 2013 nur noch mit Authentifizierung
Die elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen ist aufgrund einer Änderung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung ab dem 01.01.2013 nur noch mit Authentifizierung zulässig. Für die authemtifizierte Übermittlung ist ein elektronisches Zertifikat nötig, welches man durch Registrierung im ElsterOnline-Portal erhält.
Das Bundesministerium der Finanzen empfiehlt zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs des (Vor-)Anmeldungsverfahrens allen Unternehmern und Arbeitgebern, die sich bisher noch nicht bei ElsterOnline registriert haben, die Registrierung bereits jetzt vorzunehmen, da diese bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen kann.