Ausführliches BMF-Schreiben zum neuen Reisekostenrecht
Mit einem 52-seitigen Schreiben hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) dazu Stellung genommen, wie das ab dem 1. Januar 2014 geltende neue Reisekostenrecht aus Sicht der Finanzverwaltung auszulegen ist. Dabei behandelt das ab dem 1. Januar 2014 anzuwendende BMF-Schreiben ausführlich unter Verwendung einer Vielzahl von Bespielen die folgenden Themengebiete:
- Erste Tätigkeitsstätte, auswärtige Tätigkeit und weiträumiges Tätigkeitsgebiet
- Verpflegungsmehraufwendungen
- Vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Mahlzeiten während einer auswärtigen Tätigkeit
- Unterkunftskosten
- Reisenebenkosten
Das BMF-Schreiben in voller Länge können Sie über folgenden Link downloaden.