Besteuerung von Streubesitzdividenden beschlossen
Bundestag und Bundesrat haben zugestimmt, Dividendenerträge inländischer Kapitalgesellschaften aus sog. Streubesitzbeteiligungen (d. h. unmittelbare Beteiligungen von weniger als 10 %) künftig zu besteuern. Erstmals anzuwenden sei diese Regelung für Bezüge, die nach dem 28. Februar 2013 zufließen. Veräußerungsgewinne sind von der Besteuerung ausgenommen (vgl. die GKK PARTNERS Information vom 27.02.2013).