Bürokratieabbau: Erhöhung der Schwelle für Sofortabschreibungen geplant

In der letzten Woche hat sich die Koalition auf die Anhebung der Schwelle zur Sofortabschreibung für sog. geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) geeinigt. Der seit Jahrzehnten unverändert geltende Schwellenwert von EUR 410,00 soll auf EUR 800,00 angehoben werden.

Ziel der geplanten Gesetzesänderung ist es, vor allem den Mittelstand durch Bürokratieabbau zu entlasten.

Der neue Schwellenwert soll ab dem 1. Januar 2018 gelten.

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