Bundesfinanzhof bestätigt: Erstattungszinsen sind steuerpflichtig

Erstattungszinsen auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer sind steuerpflichtige Einnahmen. Im Gegensatz dazu sind Nachzahlungszinsen nicht als Sonderausgaben abzugsfähig. Wie der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 24. Juni 2014 (Aktenzeichen VIII R 29/12) mit Verweis auf bereits ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt, verstößt die rückwirkende Anwendung dieser Vorschrift auf alle noch nicht bestandskräftigen Fälle nicht gegen Verfassungsrecht.

Hinweis: Das Bundesfinanzministerium hat das Urteil am 12. November 2014 für allgemein anwendbar erklärt.

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