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Update zur Grundsteuer: Die neuen grundsteuerlichen Anzeigepflichten

In den letzten Monaten haben wir gemeinsam viel erreicht: Der ganz überwiegende Teil der Feststellungserklärungen für die grundsteuerliche Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022 ist abgegeben und der Ball liegt jetzt bei den Finanzämtern und Gemeinden.

Ergeben sich nach dem 1. Januar 2022 bestimmte Änderungen im Zusammenhang mit einem Grundstück, treffen Grundstückseigentümer – anders als nach altem Recht – steuerliche Anzeigepflichten.

Da das Grundsteuerrecht nicht bundeseinheitlich, sondern bundeslandspezifisch geregelt ist, sind je nach Bundesland unterschiedliche Änderungen in Zusammenhang mit einem Grundstück anzeigepflichtig. Anzeigepflichten treten regelmäßig z.B. bei folgenden Änderungen auf:

  • bei baulichen Veränderungen (z.B. Neubau oder Anbau an ein bestehendes Gebäude) und/ oder Umnutzungen (z.B. Gewerbe- in Wohnflächen).
  • bei Entstehung neuer wirtschaftlicher Einheiten z.B. durch Unterteilung in Wohnungs- oder Teileigentum nach WEG
  • bei Wegfall wirtschaftlicher Einheiten z.B. durch Zusammenfassung von Wohnungs- oder Teileigentum.

Eigentümerwechsel lösen regelmäßig – da hier eine Meldung des Grundbuchamtes ans Finanzamt erfolgt – keine Anzeigepflichten aus. Eine Ausnahme gilt jedoch für den Eigentumswechsel auf fremdem Grund und Boden errichteten Gebäuden.

Auch die Frist, innerhalb derer die Anzeigepflichten zu erfüllen sind, unterscheidet sich je nach Bundesland: Sie endet in Bayern, Hamburg und Niedersachsen am 31. März, in den übrigen Bundesländern jedoch schon am 31. Januar des auf die Änderung folgenden Kalenderjahres. Hat eine Änderung Auswirkung auf eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung, ist sie in den meisten Bundesländern schon innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Änderung anzeigepflichtig.

Bitte kommen Sie auf uns zu, falls wir für Sie prüfen sollen, ob bei Änderungen im Zusammenhang mit Ihrem Grundstück Anzeigepflichten bestehen. Gerne erstellen wir bei Bedarf auch die entsprechende Anzeige und übermitteln diese ans Finanzamt.

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