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Kein Wechsel von der degressiven Gebäude-AfA zur Abschreibung nach der tatsächlichen Nutzungsdauer

In dem vom Finanzgericht Baden-Württemberg verhandelten Fall ging es um die Frage, ob die einmal gewählte Abschreibungs-Methode zu einem späteren Zeitpunkt geändert werden kann. Explizit wurde entschieden, ob ein Wechsel von der degressiven Abschreibung zur Abschreibung nach der tatsächlichen Nutzungsdauer zulässig ist.

In seinem Urteil vom 27. Oktober 2015 (Aktenzeichen 5 K 1909/12) hat das Finanzgericht Baden-Württemberg zum einen die langjährige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs insoweit bestätigt, als ein Wechsel von der degressiven Abschreibung zu der lineare Methode nicht möglich sei. Die degressive und lineare Abschreibungs-Methode schließen sich demnach gegenseitig aus. Darüber hinaus entschied das Finanzgericht in dem vorgenannten Urteil, dass auch der Wechsel von der degressiven Abschreibung zur Abschreibung nach der tatsächlichen Nutzungsdauer nicht zulässig ist.

Über dieses Urteil wird der Bundesfinanzhof demnächst abschließend entscheiden. Wir werden Sie über die aktuelle Entwicklung laufend informieren.

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