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Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Bundesrat stimmt dem Gesetz zu

Der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde in der vom Finanzausschuss vorgeschlagenen Fassung am 12. Mai 2016 vom Bundestag angenommen. Der Bundesrat hat am 17. Juni 2016 dem geänderten Gesetzentwurf zugestimmt. Danach ergeben sich unter anderem folgende - ab dem Veranlagungszeitraum 2018 geltenden - Neuerungen:

  • Unberatene Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, brauchen diese erst bis Ende Juli des folgenden Jahres abzugeben.

  • Für Steuerpflichtige, die von einem Steuerberater beraten werden, verlängert sich die Frist für die Abgabe der Steuererklärung bis Ende Februar des übernächsten Jahres.

  • Werden diese Fristen nicht eingehalten, muss mit einem Verspätungszuschlag gerechnet werden. Der Zuschlag fällt nicht zwangsläufig an, wenn keine Steuer fällig wird oder sich eine Steuererstattung ergibt. In diesem Fall steht die Festsetzung von Zuschlägen im Ermessen des Finanzamts. Erstmals sind nun Modalitäten zur Ermittlung der Höhe des Verspätungszuschlags gesetzlich vorgegeben und es wird ein Mindestverspätungszuschlag eingeführt.

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