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Vorabinformation: Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ersetzt die bisherige Förderung

Aufgrund des großen Energiesparpotenzials in unseren Gebäuden hat die Bundesregierung mit dem „Klimaschutzprogramm 2030“ beschlossen, die Gebäudeförderung weiterzuentwickeln und noch attraktiver zu machen. Diese Information soll Ihnen einen ersten Überblick über die Änderungen und Neuregelungen zum 1. Juli 2021 sowie die Änderungen, die bereits ab 1. Januar 2021 gelten, vermitteln. Details und Förderbestimmungen werden voraussichtlich im April 2021 veröffentlicht.

Die KfW-Förderung in diesem Bereich wird jetzt unter einem Dach zusammengefasst – als „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“.

Wenn Sie Investitionen in ein energiesparendes Gebäude planen, bestehen in diesem Rahmen eine Reihe attraktiver Fördermöglichkeiten

  • für Wohngebäude (z.B. Eigentumswohnungen, Ein- / Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime)
  • für Nichtwohngebäude (z.B. Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser)

Wichtig: Bitte beachten Sie die Reihenfolge!
Sie stellen Ihren Antrag vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrags oder Kaufvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie bereits vor dem Antrag in Anspruch nehmen.


1. Wohngebäude

1.1 Neubau

Der Bau oder Kauf eines Effizienzhauses wird wahlweise mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss gefördert. Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung sowie eine Nachhaltigkeitszertifizierung. Details dazu siehe 1.4 Baubegleitung.

Maßnahme (Tilgungs-) Zuschuss in % je Wohnung Betrag je Wohnung
Effizienzhaus 40 Plus 25% von maximal EUR 150.000 Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu EUR 37.500
Effizienzhaus 40 20% von maximal EUR 120.000 Kreditbetrag / förderfähigen Kosten bis zu EUR 24.000
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse 22,5% von maximal EUR 150.000 Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu EUR 33.750
Effizienzhaus 55 15% von maximal EUR 120.000 Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu EUR 18.000
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeitsklasse 17,5% von maximal EUR 150.000 Kreditbetrag / geförderte Kosten bis zu EUR 26.250

 

1.2 Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus

Die Sanierung eines Wohngebäude zum Effizienzhaus oder der Kauf eines frisch saniertes Effizienzhauses, wird wahlweise mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss gefördert.

Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude liegt zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurück. Mit einem Sanierungsfahrplan erhalten Sie 5% Extrazuschuss.

 

1.3 Einzelne energetische Maßnahmen in bestehenden Immobilien

Die Sanierung eines Wohngebäudes mit einzelnen energetischen Maßnahmen wird mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss gefördert.
Einzelne Maßnahmen bei der Heizungstechnik werden ab dem 1. Juli 2021 durch einen Kredit (maximal EUR 60.000) mit Tilgungszuschuss gefördert.

Zuschuss statt Kredit:
Wenn Sie Ihr Vorhaben lieber nur mit einem Zuschuss finanzieren möchten, gibt es seit dem 1. Januar 2021 die Möglichkeit dies über einen direkt ausgezahlten Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu machen. Dieser Zuschuss ist gleich hoch wie der Tilgungszuschuss beim KfW-Kredit.

 

1.4 Baubegleitung

Pflicht bei der Förderung: Sie benötigen eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz aus der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) für die Fachplanung und Baubegleitung eines Effizienzhauses oder einzelner energetischer Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden.

Bei Erneuerung oder Optimierung Ihrer Heizungsanlage, kann sowohl eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz als auch ein Fachunternehmen die benötigten Bestätigungen ausstellen.

Der Antrag für die Baubegleitung ist direkt mit dem Kredit- bzw. Zuschussantrag zu stellen.

Effizienzhaus Wo? Kosten Förderung
Baubegleitung Ein- und Zweifamilienhäusern bis EUR 10.000 50% = bis zu
EUR 5.000
Mehrfamilienhäuser
(mind. 3 Wohnungen)
bis EUR 4.000 pro
Wohnung, max.
EUR 40.000
50% = bis zu
EUR 20.000
Nachhaltigkeitszertifizierung
Neubau
Ein- und Zweifamilienhäusern bis EUR 10.000 50% = bis zu
EUR 5.000
Mehrfamilienhäuser
(mind. 3 Wohnungen)
bis EUR 4.000 pro
Wohnung, max.
EUR 40.000
50% = bis zu
EUR 20.000

 

Energetische Maßnahmen
bestehendes Gebäude

Wo? Kosten bis ... Förderung
Fachplanung und
Baubegleitung
Ein- und Zweifamilienhäusern bis EUR 5.000 pro
Zusage und Kalenderjahr
50% = bis zu
EUR 2.500
Mehrfamilienhäuser
(mind. 3 Wohnungen)
bis EUR 2.000, max.
EUR 20.000 pro
Zusage und Kalenderjahr
50% = bis zu
EUR 10.000

2. Nichtwohngebäude: hier enorme Erhöhung der Zuschüsse!

Der Bau oder Kauf eines Effizienzhauses wird wahlweise mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss gefördert. Die Höchstgrenze der geförderten Kosten orientiert sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes: Sie erhalten EUR 2.000 pro m2 Nettogrundfläche, insgesamt max. EUR 30 Mio.

 

Effizienzgebäude (Tilgungs-) Zuschuss
Effizienzgebäude 40 20%
Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse 22,5%
Effizienzgebäude 55 15%
Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse 17,5%

Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung sowie eine Nachhaltigkeitszertifizierung. Details dazu siehe 2.4 Baubegleitung.

Der Zinssatz beim Kredit:
Für kommunale Gebietskörperschaften sowie Gemeinde- und Zweckverbände orientiert sich der Zinssatz an der Kapitalmarktentwicklung. Für alle übrigen Antragsteller hängt der Zinssatz von ihrer Bonität ab.

 

2.2 Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus

Die Sanierung eines Nichtwohngebäudes zum Effizienzgebäude oder der Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes, wird wahlweise mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss gefördert. Hierbei orientiert sich die Höchstgrenze der geförderten Kosten an der Nettogrundfläche des Gebäudes: Sie erhalten EUR 2.000 pro m2 Nettogrundfläche, insgesamt max. EUR 30 Mio.

Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Nichtwohngebäude liegt zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurück. Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung sowie eine Nachhaltigkeitszertifizierung. Details dazu finden Sie im Abschnitt 2.4 Baubegleitung.

 

2.3 Einzelne energetische Maßnahmen in bestehenden Immobilien

Die Sanierung eines Gebäudes mit einzelnen energetischen Maßnahmen, wird mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ gefördert. Hierbei orientiert sich die Höchstgrenze der geförderten Kosten an der Nettogrundfläche des Gebäudes: Sie erhalten EUR 1.000 pro m2 Nettogrundfläche, insgesamt max. EUR 15 Mio.

Einzelne Maßnahmen bei der Heizungstechnik werden ab dem 1. Juli 2021 durch einen Kredit mit Tilgungszuschuss gefördert.

Zuschuss statt Kredit:
Wenn Sie Ihr Vorhaben lieber nur mit einem Zuschuss finanzieren möchten, gibt es seit dem 1. Januar 2021 die Möglichkeit dies über einen direkt ausgezahlten Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu machen. Dieser Zuschuss ist gleich hoch wie der Tilgungszuschuss beim KfW-Kredit.

 

2.4 Baubegleitung

Pflicht bei der Förderung: Sie benötigen eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz aus der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) für die Fachplanung und Baubegleitung eines Effizienzhauses oder einzelner energetischer Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden

Bei Erneuerung oder Optimierung Ihrer Heizungsanlage, kann sowohl eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz als auch ein Fachunternehmen die benötigten Bestätigungen ausstellen.

Der Antrag für die Baubegleitung ist direkt mit dem Kredit- bzw. Zuschussantrag zu stellen.

Effizienzgebäude Kosten Förderung
Baubegleitung bis EUR 10 pro m2 Nettogrundfläche,
max. EUR 40.000 pro Zusage und
Kalenderjahr
50% = bis zu
EUR 20.000
Nachhaltigkeitszertifizierung
Neubau oder Sanierung
zum Effizienzgebäude
bis EUR 10 pro m2 Nettogrundfläche,
max. EUR 40.000 pro Zusage und
Kalenderjahr
50% = bis zu
EUR 20.000

 

Energetische Maßnahmen
bestehendes Gebäude
Kosten Förderung
Baubegleitung bis EUR 5 pro m2 Nettogrundfläche,
max. EUR 20.000 pro Zusage und
Kalenderjahr
50% = bis zu
EUR 10.000

 

Quelle: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/

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