Neues zur Finanztransaktionssteuer

Nachdem die Einführung eines EU-weiten Finanztransaktionssteuersystems gescheitert ist, ist jetzt die Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTT) in einem Teil der EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen einer sog. „Verstärkten Zusammenarbeit“ geplant (vgl. die GKK-Information vom 29.10.2012).

Nunmehr liegen die dafür nötigen Anträge von mindestens neun Mitgliedsstaaten der EU-Kommission vor. Neben Deutschland haben neun weitere Staaten (Österreich, Frankreich, Belgien, Griechenland, Portugal, Slowenien, Spanien, Italien und die Slowakei) einen schriftlich Antrag für eine Verstärkte Zusammenarbeit bei der FTT gestellt.

Am 23.10.2012 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für einen Ratsbeschluss zur Einleitung einer Verstärkten Zusammenarbeit bei der Börsensteuer gemacht.

Die inhaltliche Ausarbeitung des Vorschlags zur Einführung der Börsensteuer wurde von der EU-Kommission noch für dieses Jahr angekündigt.

Ob es jedoch in 2014 tatsächlich zur Einführung der FTT kommt, bleibt nach wie vor unsicher, da das Procedere aufwändig ist und unter anderem die Billigung mit einfacher Mehrheit im Europäischen Parlament sowie die einstimmige Zustimmung aller an der Verstärkten Zusammenarbeit beteiligten Mitgliedsstaaten voraussetzt.

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