Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß

Mit Urteil vom 16. Januar 2014 (Az. I R 21/12) bestätigt der Bundesfinanzhof, dass die Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer von der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer verfassungsgemäß ist. Das im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 eingeführte Abzugsverbot verstößt nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Die damit verbundene Einschränkung des objektiven Nettoprinzips sei vor dem Hintergrund der steuersystematischen Erwägungen ausreichend sachlich begründet.

Zum Hintergrund: Bis zur Umsetzung der Unternehmensteuerreform 2008 konnte die Gewerbesteuer als abzugsfähige Betriebsausgabe bei der steuerlichen Gewinnermittlung berücksichtigt werden. Für Erhebungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2007 enden, gilt diese Regelung nicht mehr. Um die Mehrbelastung bei Personengesellschaften teilweise auszugleichen, wurde der Anrechnungsfaktor der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer von 1,8 auf 3,8 erhöht.

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