Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 26.09.2012 den Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz – GEG) veröffentlicht. Der Gesetzesentwurf sieht Änderungen der Abgabenordnung, des Einkommensteuer-, des Gewerbesteuer- und des Körperschaftsteuergesetzes sowie der Einkommensteuerdurchführungsverordnung vor, u.a.

  • die Erleichterungen für die Zuführung ideeller Mittel in die freie Rücklage
  • die gesetzliche Regelung einer Wiederbeschaffungsrücklage
  • die Verlängerung der Frist für die Verwendung ideeller Mittel
  • die Festlegung des Zeitraums für die Rücklagenzuführung
  • die Verlängerung der Frist für Vermögenszuführungen aus Erträgen bei neu gegründeten Stiftungen
  • die Festlegung des Zeitraums für das Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen
  • eine Erhöhung der Übungsleiter- und der Ehrenamtspauschale

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die geplanten Änderungen im Wesentlichen bereits am 01.01.2013 in Kraft treten.

KARRIERE
Scroll down Scroll down