Reform des Gemeinnützigkeitsrechts
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 26.09.2012 den Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz – GEG) veröffentlicht. Der Gesetzesentwurf sieht Änderungen der Abgabenordnung, des Einkommensteuer-, des Gewerbesteuer- und des Körperschaftsteuergesetzes sowie der Einkommensteuerdurchführungsverordnung vor, u.a.
- die Erleichterungen für die Zuführung ideeller Mittel in die freie Rücklage
- die gesetzliche Regelung einer Wiederbeschaffungsrücklage
- die Verlängerung der Frist für die Verwendung ideeller Mittel
- die Festlegung des Zeitraums für die Rücklagenzuführung
- die Verlängerung der Frist für Vermögenszuführungen aus Erträgen bei neu gegründeten Stiftungen
- die Festlegung des Zeitraums für das Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen
- eine Erhöhung der Übungsleiter- und der Ehrenamtspauschale
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die geplanten Änderungen im Wesentlichen bereits am 01.01.2013 in Kraft treten.