IMMER EINHUNDERT PROZENT

Informiert zu aktuellen Themen aus der Rechtsprechung.

Update zur Grundsteuer: Einspruch gegen bayerischen Feststellungsbescheid?

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es gegebenenfalls sinnvoll sein kann, gegen die bayerischen Feststellungsbescheide Einspruch einzulegen. Hintergrund ist, dass beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof zwei Verfahren anhängig sind, aufgrund derer das Gericht entscheiden muss, ob das das Bayerische Grundsteuergesetz gegen die Verfassung des Freistaates Bayern verstößt. Verfassungsrechtliche Zweifel bestehen gemäß den Klageführern insbesondere, weil das bayerische sog. reine Flächenmodell keine Wertkomponente berücksichtigt.

Durch einen Einspruch wird die Möglichkeit offengehalten, im Fall einer erfolgreichen Klage von einer gegebenenfalls niedrigen grundsteuerlichen Bemessungsgrundlage zu profitieren. Für den Fall, dass sich die Entscheidung des Gerichts nachteilig auf die grundsteuerlichen Bemessungsgrundlagen auswirken sollte, kann der Einspruch rechtzeitig zurückgenommen werden, so dass aus dem Einspruch gegen einen ohne die verfassungsrechtlichen Zweifel grundsätzlich nicht zu beanstanden Bescheid keinerlei Nachteile entstehen.

Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, ob ein Einspruch in Ihrem Fall sinnvoll ist, möchten wir Ihnen folgende Informationen an die Hand geben:

  • Da derzeit weder die – erst in 2024 von den Gemeinden festzulegenden – Grundsteuer-Hebesätze noch die Methode, nach der nach einer erfolgreichen Klage die grundsteuerliche Bemessungsgrundlage ermittelt werden wird, bekannt sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage dazu getroffen werden, wie hoch Ihr steuerlicher Vorteil aus einem erfolgreichen Einspruch sein wird.
  • Die Grundsteuer wird jährlich erhoben. Bei einem erfolgreichen Einspruch manifestiert sich Ihr steuerlicher Vorteil insofern erst über die Jahre.
  • Anders als in anderen Bundesländern wird die grundsteuerliche Bemessungsgrundlage in Bayern nicht turnusmäßig alle sieben Jahre festgestellt, sondern bleibt (bis zu einer etwaigen diesbezüglichen Änderung des bayerischen Grundsteuergesetzes) über die Jahre unverändert bestehen, sofern sich nicht Änderungen am Grundstück oder bei der Eigentümerstruktur ergeben.
  • Bei der Entscheidungsfindung sind zudem sind die Kosten für das Führen des Rechtsbehelfsverfahrens zu berücksichtigen.
  • Besonders lohnenswert dürfte ein Einspruch für Mandanten mit großem Immobilienvermögen sein.

Falls Sie zu dieser Thematik Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner bei GKK PARTNERS oder direkt an das Grundsteuer-Team unter grundsteuer@gkkpartners.de

Ihr Grundsteuer-Team

Zurück